Dokumentanzeige

Z 011-01-00-001 E-MVB nicht publ.
Stichtag: 25. 03. 2014  
Sichttag: 25. 03. 2014
Empfehlungen zur einheitlichen Vollzugspraxis der Versicherungsträger im Bereich des Melde-, Versicherungs- und Beitragswesens
nicht publ.
E-MVB StF
20. 11. 2003
20. 11. 2003

011-01-00-001

Ende der Pflichtversicherung

Gleichzeitiges Ende des Beschäftigungsverhältnisses und des Entgeltanspruches

Der enge Zusammenhang zwischen Entgeltlichkeit der Beschäftigung und der Pflichtversicherung zeigt sich insbesondere beim Ende der Versicherung.

Die Pflichtversicherung endet grundsätzlich mit dem Ende des Beschäftigungsverhältnisses. Dies ist dann der Fall, wenn mit dem Ende des Beschäftigungsverhältnisses gleichzeitig auch der Entgeltanspruch erloschen ist.

Fällt jedoch der Zeitpunkt, an dem der Anspruch auf Entgelt endet, nicht mit dem Zeitpunkt des Endes des Beschäftigungsverhältnisses zusammen, so erlischt die Pflichtversicherung mit dem Ende des Entgeltanspruches. Dabei sind zwei Fallkonstellationen möglich (siehe „Ende des Entgeltanspruches vor dem Ende des Beschäftigungsverhältnisses“ bzw. „Ende des Entgeltanspruches nach dem Ende des Beschäftigungsverhältnisses“).