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Z 049-03-01-011 E-MVB nicht publ.
Stichtag: 01. 01. 2015  
Sichttag: 01. 01. 2015
Empfehlungen zur einheitlichen Vollzugspraxis der Versicherungsträger im Bereich des Melde-, Versicherungs- und Beitragswesens
nicht publ.
E-MVB Änderung 2015
01. 01. 2015
01. 01. 2015

049-03-01-011

Entgelt - Reparaturkosten PKW

Vorteil aus dem Dienstverhältnis

Wenn ein Dienstnehmer mit seinem eigenen PKW auf Dienstreise während der Dienstverrichtung einen Unfall erleidet und der Dienstgeber die Reparaturkosten (Reifenschaden, Windschutzscheibe, Stoßstange etc.) übernimmt, handelt es sich hierbei um einen Vorteil aus dem Dienstverhältnis. Beitragsfrei ist die Zahlung des Dienstgebers, wenn der Schaden in Höhe der nachgewiesenen Rechnungssumme beglichen wurde (das bedeutet, dass eine Rechnung in Höhe der Schadenssumme vorliegen muss). Wurde mit der Zahlung des Kilometergeldes eine generelle Schadensabgeltung vereinbart und trotzdem der Schaden vom Dienstgeber beglichen, besteht Beitragspflicht. (Hauptverband 25., 26.9.2003, Zl. FO-MVB/32-51.1/03 Rv/Mm)

Bei von der Kaskoversicherung geleisteten Gesamtvergütungen von Unfallschäden an Dienstnehmer, für die eine pauschal abgeschlossene Kaskoversicherung (durch den Dienstgeber) für ausschließliche Dienstfahrten mit dem Privatfahrzeug eines Dienstnehmers abgeschlossen wurde, handelt es sich um keinen Vorteil aus dem Dienstverhältnis, da der Begünstigte der Dienstgeber ist. Dieser ist zum Schadenersatz verpflichtet. Es wird keine Beitragspflicht ausgelöst, weil die Leistung überhaupt nicht beitragsrelevant ist. (Hauptverband 27.5.2004, Zl. FO-MVB/51.1/04 Rv/Mm)