011-01-00-001
Ende der Pflichtversicherung
Gleichzeitiges Ende des Beschäftigungsverhältnisses und des Entgeltanspruches
Der enge Zusammenhang zwischen Entgeltlichkeit der Beschäftigung und der Pflichtversicherung zeigt sich insbesondere beim Ende der Versicherung.
Die Pflichtversicherung endet grundsätzlich mit dem Ende des Beschäftigungsverhältnisses. Dies ist dann der Fall, wenn mit dem Ende des Beschäftigungsverhältnisses gleichzeitig auch der Entgeltanspruch erloschen ist.
Fällt jedoch der Zeitpunkt, an dem der Anspruch auf Entgelt endet, nicht mit dem Zeitpunkt des Endes des Beschäftigungsverhältnisses zusammen, so erlischt die Pflichtversicherung mit dem Ende des Entgeltanspruches. Dabei sind zwei Fallkonstellationen möglich (siehe „Ende des Entgeltanspruches vor dem Ende des Beschäftigungsverhältnisses“ bzw. „Ende des Entgeltanspruches nach dem Ende des Beschäftigungsverhältnisses“).