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§ 13f BUAG BGBl. I Nr. 114/2017, S. 1
Stichtag: 01. 08. 2017  
Sichttag: 31. 07. 2017
Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz
BGBl. I Nr. 114/2017, S. 1
JuliNov 114/2017
31. 07. 2017
01. 08. 2017

§ 13f. Der Anspruch auf Abfertigung richtet sich gegen die Urlaubs- und Abfertigungskasse. Der Antrag auf Auszahlung der Abfertigung ist an diese zu richten. Eine über drei Monatsentgelte hinausgehende Abfertigungsleistung kann in monatlich im voraus zahlbaren Teilbeträgen in der Höhe von mindestens einem Monatsentgelt abgestattet werden.