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§ 32 APG BGBl. I Nr. 158/2020, S. 5
Stichtag: 01. 02. 2021  
Sichttag: 01. 02. 2021
Allgemeines Pensionsgesetz
BGBl. I Nr. 158/2020, S. 5
2. SVÄG 2020
23. 12. 2020
24. 12. 2020

Ausnahme vom Wegfall der Alterspension infolge der Coronavirus-Pandemie

§ 32. § 9 Abs. 1 ist auf Antrag der pensionsbeziehenden Person oder aufgrund einer entsprechenden Mitteilung des Dienstgebers nicht auf Zeiträume in den Jahren 2020 und 2021 anzuwenden, in denen eine ab dem 11. März 2020 neu aufgenommene gesundheitsberufliche Erwerbstätigkeit ausschließlich zum Zweck der Bewältigung der Coronavirus-Pandemie aufgenommen und ausgeübt wird.