2. In § 41 Abs. 4 wird am Ende der lit. g der Punkt durch einen Beistrich ersetzt und folgende lit. h angefügt:
„h)
die in § 124b Z 408 lit. a des Einkommensteuergesetzes 1988 genannten Zulagen und Bonuszahlungen, die aufgrund der Teuerung zusätzlich gewährt werden (Teuerungsprämie).“