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§ 149j BSVG BGBl. I Nr. 140/1998
Stichtag: 01. 07. 2005  
Sichttag: 05. 07. 2005
Bauern-Sozialversicherungsgesetz
BGBl. I Nr. 140/1998
22. BSVGNov
18. 08. 1998
01. 01. 1999

Anrechnung der Betriebsrente bei Maßnahmen der beruflichen Rehabilitation

§ 149j. Werden einem Versehrten wegen der Folgen eines Arbeitsunfalles oder wegen einer Berufskrankheit Maßnahmen der beruflichen Rehabilitation gemäß § 148y Abs. 2 Z 2 gewährt, so ist jener Betrag, den der Versicherungsträger für diese Maßnahme aufwendet, der während dieser Zeit auf Grund dieses Versicherungsfalles gebührenden Betriebsrente anzurechnen.