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§ 300a ASVG BGBl. Nr. 13/1962, S. 317
Stichtag: 01. 01. 1962  
Sichttag: 11. 01. 1962
Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
BGBl. Nr. 13/1962, S. 317
9. ASVGNov
11. 01. 1962
01. 01. 1962

Rehabilitation

§ 300a. Die Pensionsversicherungsträger können Versicherten im Zusammenhang mit einem Heilverfahren zum Zwecke der Erhaltung, Wiederherstellung oder Besserung ihrer Arbeitsfähigkeit Leistungen der beruflichen Ausbildung gewähren; diese Leistung kann auch Personen gewährt werden, welche eine Rente aus einem Versicherungsfall der geminderten Arbeitsfähigkeit beziehen. Die Bestimmungen der §§ 199 bis 202 sind entsprechend anzuwenden.