Artikel 97
Veröffentlichung und Inkrafttreten
Art. 97
Diese Verordnung wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Sie tritt am 1. Mai 2010 in Kraft.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Geschehen zu Straßburg am 16. September 2009.
Im Namen des Europäischen Parlaments
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Im Namen des Rates
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Der Präsident
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Die Präsidentin
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J. BUZEK |
C. MALMSTRÖM |