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§ 164 ASVG BGBl. Nr. 31/1973, S. 403
Stichtag: 01. 01. 1973  
Sichttag: 19. 01. 1973
Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
BGBl. Nr. 31/1973, S. 403
29. ASVGNov
19. 01. 1973
01. 01. 1973

Entbindungsbeitrag

§ 164. (1) Ein Entbindungsbeitrag gebührt:

1. 

weiblichen Versicherten, die Anspruch auf Wochengeld haben, Selbstversicherten nach § 18 und für Angehörige im Ausmaß von 1000 S; er kann durch die Satzung des Versicherungsträgers allgemein oder für einzelne der bezeichneten Personengruppen bis auf 2000 S erhöht werden;

2. 

sonstigen weiblichen Versicherten mit Ausnahme der Selbstversicherten nach § 18 im Ausmaß von 2000 S.

(2) Bei Mehrlingsgeburten gebührt der im Abs. 1 festgesetzte Betrag für jedes geborene Kind.