049-03-01-007
Entgelt - beitragspflichtig - Montagezulagen
Montagezulagen
Montagezulagen, die auf Grund des einschlägigen Kollektivvertrages sowohl für Montagearbeiten außerhalb wie auch innerhalb des Betriebes gebühren, stellen keine Aufwandsentschädigung oder Auslagenersatz dar, sondern beitragspflichtigen Arbeitslohn; eine kollektivvertragliche Bezeichnung solcher Zulagen als Aufwandsersatz ist diesbezüglich unbeachtlich.