049-03-01-008
Entgelt - beitragspflichtig - Wegzeitvergütungen
Wegzeitvergütungen
Wegzeitvergütungen, die nicht für den mit Arbeiten außerhalb des Betriebes verbundenen Mehraufwand des Dienstnehmers, sondern für in Form von Wegzeiten zusätzlich geleistete Arbeitszeiten gewährt werden (hier z.B. nach dem KV für das eisen- und metallverarbeitende Gewerbe), stellen, ungeachtet des kollektivvertraglichen Anspruchs auf diese Vergütung, beitragspflichtiges Entgelt im Sinne des § 49 Abs. 1 ASVG dar. (VwGH 13.10.1988, Zl. 86/08/0190)