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§ 300a ASVG BGBl. Nr. 31/1973, S. 403
Stichtag: 01. 01. 1973  
Sichttag: 19. 01. 1973
Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
BGBl. Nr. 31/1973, S. 403
29. ASVGNov
19. 01. 1973
01. 01. 1973

Rehabilitation

§ 300a. Die Pensionsversicherungsträger können Versicherten zum Zwecke der Erhaltung, Wiederherstellung oder Besserung ihrer Arbeitsfähigkeit unter entsprechender Anwendung der Bestimmungen der §§ 198 bis 202 Leistungen gewähren; diese Leistungen können auch Personen gewährt werden, welche eine Pension aus einem Versicherungsfall der geminderten Arbeitsfähigkeit beziehen.