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§ 90 ASVG BGBl. I Nr. 139/1997
Stichtag: 01. 01. 1998  
Sichttag: 29. 12. 1997
Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
BGBl. I Nr. 139/1997
ASRÄG 1997
29. 12. 1997
01. 01. 1998

Zusammentreffen eines Pensionsanspruches aus eigener Pensionsversicherung mit einem Anspruch auf Krankengeld

§ 90. Trifft ein Pensionsanspruch aus eigener Pensionsversicherung, ausgenommen ein Anspruch auf Teilpension, mit einem Anspruch auf Krankengeld zusammen, so ruht der Pensionsanspruch für die weitere Dauer des Krankengeldanspruches mit dem Betrag des Krankengeldes. Das Ruhen des Pensionsanspruches tritt auch dann ein, wenn während der Dauer der Verwirkung (§ 88 Abs. 1) oder Versagung (§ 142) des Krankengeldanspruches die Pension anfällt oder wieder auflebt.