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§ 5 AlVG BGBl. I Nr. 128/2003
Stichtag: 01. 07. 2017  
Sichttag: 18. 01. 2017
Arbeitslosenversicherungsgesetz
BGBl. I Nr. 128/2003
Kunsttext 128/2003 AlVG
30. 12. 2003
22. 12. 1977

Ohne Titel - (Selbständige Pecher)

§ 5. (1) Unter Dienstgebern im Sinne dieses Bundesgesetzes sind auch Auftraggeber im Sinne des Heimarbeitsgesetzes 1960, BGBl. Nr. 105/1961, Träger von Ausbildungseinrichtungen und Besitzer von Wäldern, in denen von selbständigen Pechern Harzprodukte gewonnen werden, zu verstehen.

(2) Unter Dienstverhältnis im Sinne dieses Bundesgesetzes ist auch die Erwerbstätigkeit als selbständiger Pecher zu verstehen.

(3) Unter Entgelt im Sinne dieses Bundesgesetzes ist auch das Erwerbseinkommen als selbständiger Pecher zu verstehen.