004-ABC-G-010
Vollversicherung - ABC der Berufsgruppen - Gesellschafter-Geschäftsführer
Gesellschaft - GmbH in Gründung
Ab Vorliegen des Gesellschaftsvertrages kann der geschäftsführende Gesellschafter Dienstnehmer sein. Die Eintragung ins Firmenbuch ist nicht entscheidend. Die Pflichtversicherung beginnt mit Aufnahme der tatsächlichen Beschäftigung, frühestens jedoch mit dem Vorliegen des notariell beglaubigten Gesellschaftsvertrages. (Hauptverband 6.3. und 3.4. 2003, Zl. FO-MVB/32-51.1/03 Rv/Mm)