049-01-00-006
Entgelt - Urlaubsersatzleistung
Anspruchslohn bei Urlaubsersatzleistung in Gastgewerbe-Saisonbetrieben
In Gastgewerbe-Saisonbetrieben werden regelmäßige Überstunden geleistet, die nicht in Form eines Überstundenpauschales, sondern aufgrund ihres tatsächlichen Anfalls ausbezahlt werden. Gemäß § 10 Abs. 3 Urlaubsgesetz ist die Urlaubsersatzleistung unter Einrechnung allfällig geleisteter regelmäßiger Überstunden zu berechnen. Auch für das Anspruchslohnprinzip sind regelmäßige Überstunden, die während der Saison erbracht wurden, zu berücksichtigen. (Hauptverband 25., 26.9.2003, Zl. FO-MVB/32-51.1/03 Rv/Mm)