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Z 049-01-00-008 E-MVB nicht publ.
Empfehlungen zur einheitlichen Vollzugspraxis der Versicherungsträger im Bereich des Melde-, Versicherungs- und Beitragswesens
nicht publ.
E-MVB Änderung 2003/2
25. 08. 2003
25. 08. 2003

049-01-00-008

Entgelt - Gleitzeitguthaben

Gleitzeitguthaben

Der VwGH hat entschieden, dass bei einem Gleitzeitguthaben am Ende einer Gleitzeitperiode eine Aufrollung der einzelnen Beitragszeiträume nicht in Betracht kommt, weil das Guthaben gleichsam als Ergebnis eines Arbeitszeitkontokorrents das rechnerische Ergebnis von Gutstunden und Fehlstunden ist und als solches daher keinem bestimmten Beitragszeitraum zugeordnet werden kann. Es kann daher beitragsrechtlich nur jenem Beitragszeitraum zugeordnet werden, in welchem die Abgeltung ausbezahlt wurde. Dieses Erkenntnis gilt für all jene Fälle, in denen eine Zuordnung von Gutstunden nicht möglich ist. Sind die Überstunden einem bestimmten Beitragszeitraum zuordenbar, ist gemäß § 44 Abs. 7 ASVG aufzurollen. (VwGH vom 21. April 2004, Zl. 2001/08/0048) (Hauptverband 22., 23. Juni 2004, Zl. FO-MVB/51.1/04 Rv/Mm)