049-03-01-010
Entgelt - beitragspflichtig - Nachtschichtzulage
Nachtschichtzulage
Auslagenersätze im Sinne der beispielsweisen Aufzählung des § 49 Abs. 3 Z 1 ASVG sind nur solche, bei denen es sich um den Ersatz von Auslagen des Dienstnehmers handelt, die dadurch entstehen, dass der Ort der Arbeitsverrichtung Besonderheiten aufweist.
Demnach besteht kein Anlass, die Nachtschichtzulagen als Auslagenersatz im Sinne des § 49 Abs. 3 Z 1 ASVG anzusehen, weil hier Vergütungen vorliegen, die typischerweise für allenfalls dem Dienstnehmer entstehende Mehrauslagen in Zusammenhang mit der besonderen zeitlichen Lagerung der Arbeitsleistung zustehen. (VwGH 24.11.1971, Zl. 1671/71)