Geltungsbereich
§ 1. Diese Richtlinien gelten für die Befreiung von der Rezeptgebühr nach § 136 Abs. 3 ASVG, § 64 Abs. 3 B-KUVG, § 92 Abs. 3 GSVG, § 86 Abs. 3 BSVG. Ihre Rechtsgrundlage ist § 31 Abs. 5 Z 16 ASVG. Sie sind gemäß § 31 Abs. 6 ASVG für alle Träger der gesetzlichen Krankenversicherung verbindlich.