Geltungsbereich
§ 1. Diese Richtlinien gelten für die Befreiung von der Rezeptgebühr nach § 136 Abs. 3 ASVG, § 64 Abs. 3 B-KUVG, § 92 Abs. 3 GSVG, § 86 Abs. 3 BSVG. Ihre Rechtsgrundlage ist § 30a Abs. 1 Z 15 ASVG. Sie sind gemäß § 30 Abs. 3 ASVG für alle Träger der gesetzlichen Krankenversicherung verbindlich.