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§ 17 RRZ 2008 avsv Nr. 5/2008
Richtlinien über die Befreiung von der Rezeptgebühr 2008
avsv Nr. 5/2008
RRZ 2008 StF
30. 01. 2008
01. 01. 2008

Berücksichtigung der für Angehörige bezahlten Rezeptgebühren

§ 17. Rezeptgebühren für mitversicherte Angehörige sind dem Versicherten anzurechnen, von dem die Leistung in Anspruch genommen wurde. Kann dieser nicht festgestellt werden, sind diese Rezeptgebühren der Mutter (Pflegemutter, Stiefmutter etc.) zuzurechnen.