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Anh. 5 WandArb-DurchfV 574/1972 ABl. L 31 Nr. 101/2008, S. 15
Stichtag: 25. 02. 2008  
Sichttag: 05. 02. 2008
Verordnung (EWG) 574/72 über die Durchführung der Verordnung (EWG) 1408/72
ABl. L 31 Nr. 101/2008, S. 15
Kunsttext WandArb-DurchfV 574/1972 idF 101/2008
05. 02. 2008
25. 02. 2008

WEITERGELTENDE DURCHFÜHRUNGSSBESTIMMUNGEN ZU ZWEISEITIGEN ABKOMMEN

(Artikel 4, Absatz 5, Artikel 5, Artikel 53 Absatz 3, Artikel 104, Artikel 105Absatz 2, Artikel 116, Artikel 121 und Artikel 122 der Durchführungsverordnung)

 

Allgemeine Bemerkungen

ANHANG 5

 

I.

Wird in den Bestimmungen, die in diesem Anhang aufgeführt sind, auf Bestimmungen von Abkommen oder der Verordnungen Nr. 3, Nr. 4 oder Nr. 36/63/EWG Bezug genommen, so werden diese Bezugnahmen jeweils durch Bezugnahmen auf die entsprechenden Bestimmungen der Verordnung oder der Durchführungsverordnung ersetzt, soweit die betreffenden Bestimmungen dieser Abkommen nicht durch Aufnahme in den Anhang II der Verordnung aufrechterhalten werden.

II.

Die Kündigungsklausel in einem Abkommen, von dem einzelne Bestimmungen in diesen Anhang aufgenommen sind, bleibt für diese Bestimmungen gültig.

1. 

BELGIEN — BULGARIEN

Gegenstandslos

2. 

BELGIEN - TSCHECHISCHE REPUBLIK

Gegenstandslos

3. 

BELGIEN—DÄNEMARK

Vereinbarung vom 23. November 1978 über den gegenseitigen Erstattungsverzicht nach Artikel 36 Absatz 3 (Sachleistungen bei Krankheit und Mutterschaft) der Verordnung und Artikel 105 Absatz 2 (Kosten für verwaltungsmäßige und ärztliche Kontrolle) der Durchführungsverordnung.

4. 

BELGIEN—DEUTSCHLAND

a) 

Zweite Verwaltungsvereinbarung vom 20. Juli 1965 zur Durchführung der Dritten Zusatzvereinbarung zum Allgemeinen Abkommen vom 7. Dezember 1957 (Zahlung von Renten für die Zeit vor dem Inkrafttreten des Abkommens).

b) 

Artikel 9, Absatz 1 der Vereinbarung vom 20. Juli 1965 über die Durchführung der Verordnungen Nr. 3 und Nr. 4 des Rates der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft über die soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer.

c) 

Vereinbarung vom 6. Oktober 1964 über die Erstattung der an Rentner, die ehemalige Grenzgänger sind, gewährten Sachleistungen aufgrund des Artikels 14 Absatz 3 der Verordnung Nr. 36/63/ EWG und des Artikels 73 Absatz 4 der Verordnung Nr. 4 des Rates der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft.

d) 

Vereinbarung vom 29. Januar 1969 über die Einziehung und Beitreibung von Beiträgen der sozialen Sicherheit.

e) 

Vereinbarung vom 4. Dezember 1975 über den Verzicht auf Erstattung der an Arbeitslose gewährten Leistungen.

5. 

BELGIEN-ESTLAND

Gegenstandslos

6. 

BELGIEN—GRIECHENLAND

Keine

7. 

BELGIEN—SPANIEN

Keine

8. 

BELGIEN—FRANKREICH

a) 

Vereinbarung vom 22. Dezember 1951 zur Durchführung des Artikels 23 der Zusatzvereinbarung vom 17. Januar 1948 (Arbeitnehmer im Bergbau und in gleichgestellten Betrieben).

b) 

Verwaltungsvereinbarung vom 21. Dezember 1959 zur Ergänzung der gemäß Artikel 23 der Zusatzvereinbarung vom 17. Januar 1948 getroffenen Verwaltungsvereinbarung vom 22.Dezember 1951 (Arbeitnehmer im Bergbau und in gleichgestellten Betrieben).

c) 

Vereinbarung vom 8. Juli 1964 über die Erstattung der an Rentner, die ehemalige Grenzgänger sind, gewährten Sachleistungen aufgrund des Artikels 14 Absatz 3 der Verordnung Nr. 36/63/ EWG und des Artikels 73 Absatz 4 der Verordnung Nr. 4 des Rates der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft.

d) 

Vereinbarung zwischen Belgien und Frankreich vom 4. Juli 1984 über die ärztliche Kontrolle der Grenzgänger, die in einem Land wohnen und im anderen beschäftigt sind.

e) 

Vereinbarung vom 14. Mai 1976 über den Verzicht auf Erstattung der Kosten der verwaltungsmäßigen und ärztlichen Kontrolle nach Artikel 105 Absatz 2 der Durchführungsverordnung.

f) 

Vereinbarung vom 3. Oktober 1977 zur Durchführung des Artikels 92 der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 (Einziehung von Beiträgen der sozialen Sicherheit).

g) 

Abkommen vom 29. Juni 1979 über den gegenseitigen Erstattungsverzicht nach Artikel 70 Absatz 3 der Verordnung (Kosten für Leistungen bei Arbeitslosigkeit).

h) 

Verwaltungsvereinbarung vom 6. März 1979 über die Verfahren zur Durchführung des Zusatzeinkommens vom 12. Oktober 1978 zum Abkommen über soziale Sicherheit zwischen Belgien und Frankreich in bezug auf dessen Bestimmungen für Selbständige.

i) 

Briefwechsel vom 21. November 1994 und 8. Februar 1995 über die Verrechnungsmodalitäten bei gegenseitigen Forderungen nach den Artikeln 93, 94, 95 und 96 der Durchführungsverordnung.

9. 

BELGIEN—IRLAND

Briefwechsel vom 19. Mai 1981 und 28. Juli 1981 zu Artikel 36 Absatz 3 und Artikel 70 Absatz 3 der Verordnung (gegenseitiger Erstattungsverzicht bei den Kosten für Sachleistungen und Leistungen für Arbeitslosigkeit im Rahmen des Titels III Kapitel 1 und 6 der Verordnung) und zu Artikel 105 Absatz 2 der Durchführungsverordnung (gegenseitiger Erstattungsverzicht bei den Kosten für verwaltungsmäßige und ärztliche Kontrollen).

10. 

BELGIEN—ITALIEN

a) 

Artikel 7, 8, 9, 10, 12, 13, 14, 15, 17, 18, 19, Artikel 24, Absätze 2 und 3 Artikel 28 Absatz 4 der durch die Nachträge Nr. 1 vom 10. April 1952, Nr. 2 vom 9. Dezember 1957 und Nr. 3 vom 21. Februar 1963 geänderten Verwaltungsvereinbarung vom 20. Oktober 1950.

b) 

Artikel 6, 7, 8 und 9 der Vereinbarung vom 21. Februar 1963 im Rahmen der Anwendung der Verordnungen Nr. 3 und Nr. 4 des Rates der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft über die soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer.

c) 

Vereinbarung vom 12. Januar 1974 in Anwendung des Artikels 105 Absatz 2 der Durchführungsverordnung.

d) 

Vereinbarung vom 31. Oktober 1979 gemäß Artikel 18 Absatz 9 der Durchführungsverordnung.

e) 

Briefwechsel vom 10. Dezember 1991 und 10. Februar 1992 über die Erstattung der gegenseitigen Forderungen nach Artikel 93 der Durchführungsverordnung.

f) 

Vereinbarung vom 21. November 2003 über die Modalitäten zur Begleichung der gegenseitigen Forderungen gemäß den Artikeln 94 und 95 der Verordnung Nr. 574/72.

11. 

BELGIEN-ZYPERN

Gegenstandslos

12. 

BELGIEN-LETTLAND

Gegenstandslos

13. 

BELGIEN-LITAUEN

Gegenstandslos

14. 

BELGIEN — LUXEMBURG

a) 

b) 

c) 

Vereinbarung vom 28. Januar 1961 über die Einziehung und Beitreibung von Beiträgen der sozialen Sicherheit.

d) 

e) 

Vereinbarung vom 16. April 1976 über den Verzicht auf Erstattung der Kosten der verwaltungsmäßigen Kontrolle und der ärztlichen Untersuchung nach Artikel 105 Absatz 2 der Durchführungsverordnung.

f) 

15. 

BELGIEN-UNGARN

Gegenstandslos

16. 

BELGIEN-MALTA

Gegenstandslos

17. 

BELGIEN—NIEDERLANDE

a) 

Vereinbarung vom 21. März 1968 über die Einziehung und Beitreibung von Beiträgen der sozialen Sicherheit sowie Verwaltungsvereinbarung vom 25. November 1970 der genannten Vereinbarung

b) 

Vereinbarung vom 13. März 2006 über die Krankenversicherung

c) 

Vereinbarung vom 12. August 1982 über Versicherung bei Krankheit, Mutterschaft und Invalidität

18. 

BELGIEN-ÖSTERREICH

Keine

19. 

BELGIEN-POLEN

Keine

20. 

BELGIEN—PORTUGAL

Keine

21. 

BELGIEN — RUMÄNIEN

Gegenstandslos

22. 

BELGIEN-SLOWENIEN

Keine

23. 

BELGIEN-SLOWAKEI

Gegenstandslos

24. 

BELGIEN—FINNLAND

Briefwechsel vom 18. August und 15. September 1994 betreffend Artikel 36 Absatz 3 und Artikel 63 Absatz 3 der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 (Erstattung oder Verzicht auf Erstattung der Ausgaben für Sachleistungen) und Artikel 105 Absatz 2 der Verordnung (EWG) Nr. 574/72 (Verzicht auf Erstattung der Kosten der verwaltungsmäßigen und ärztlichen Kontrolle)

25. 

BELGIEN-SCHWEDEN

Gegenstandslos

26. 

BELGIEN-VEREINIGTES KÖNIGREICH

a) 

Briefwechsel vom 4. Mai 1976 und vom 14. Juni 1976 zu Artikel 105 Absatz 2 der Durchführungsverordnung (Verzicht auf Erstattung der Kosten der ärztlichen und verwaltungsmäßigen Kontrolle).

b) 

Briefwechsel vom 18. Januar 1977 und vom 14. März 1977 zu Artikel 36 Absatz 3 der Verordnung (Vereinbarung über die Erstattung oder den Verzicht auf Aufwendungen für nach Titel III Kapitel 1 der Verordnung gewährte Sachleistungen) in der Fassung des Schriftwechsels vom 4. Mai und vom 23. Juli 1982 (Vereinbarung über die Erstattung der Aufwendungen nach Artikel 22 Absatz 1 Buchstabe a) der Verordnung).

27. 

BULGARIEN — TSCHECHISCHE REPUBLIK

Artikel 29 Absätze 1 und 3 der Vereinbarung vom 25. November 1998 und Artikel 5 Absatz 4 der Verwaltungsvereinbarung vom 30. November 1999 über den Verzicht auf Erstattung der Kosten für administrative und ärztliche Kontrollen

28. 

BULGARIEN — DÄNEMARK

Gegenstandslos

29. 

BULGARIEN — DEUTSCHLAND

Artikel 8 und 9 der Verwaltungsvereinbarung zur Durchführung des Abkommens vom 17. Dezember 1997 über soziale Sicherheit auf dem Gebiet der Renten

30. 

BULGARIEN — ESTLAND

Gegenstandslos

31. 

BULGARIEN — GRIECHENLAND

Gegenstandslos

32. 

BULGARIEN — SPANIEN

Keine

33. 

BULGARIEN — FRANKREICH

Gegenstandslos

34. 

BULGARIEN — IRLAND

Gegenstandslos

35. 

BULGARIEN — ITALIEN

Gegenstandslos

36. 

BULGARIEN — ZYPERN

Gegenstandslos

37. 

BULGARIEN — LETTLAND

Gegenstandslos

38. 

BULGARIEN — LITAUEN

Gegenstandslos

39. 

BULGARIEN — LUXEMBURG

Keine

40. 

BULGARIEN — UNGARN

Keine

41. 

BULGARIEN — MALTA

Gegenstandslos

42. 

BULGARIEN — NIEDERLANDE

Keine

43. 

BULGARIEN — ÖSTERREICH

Keine

44. 

BULGARIEN — POLEN

Keine

45. 

BULGARIEN — PORTUGAL

Gegenstandslos

46. 

BULGARIEN — RUMÄNIEN

Keine

47. 

BULGARIEN — SLOWENIEN

Keine

48. 

BULGARIEN — SLOWAKEI

Keine.

49. 

BULGARIEN — FINNLAND

Gegenstandslos

50. 

BULGARIEN — SCHWEDEN

Gegenstandslos

51. 

BULGARIEN — VEREINIGTES KÖNIGREICH

Keine

52. 

TSCHECHISCHE REPUBLIK-DÄNEMARK

Gegenstandslos

53. 

TSCHECHISCHE REPUBLIK-DEUTSCHLAND

Gegenstandslos

54. 

TSCHECHISCHE REPUBLIK-ESTLAND

Gegenstandslos

55. 

TSCHECHISCHE REPUBLIK-GRIECHENLAND

Keine

56. 

TSCHECHISCHE REPUBLIK-SPANIEN

Keine

57. 

TSCHECHISCHE REPUBLIK-FRANKREICH

Keine

58. 

TSCHECHISCHE REPUBLIK-IRLAND

Gegenstandslos

59. 

TSCHECHISCHE REPUBLIK-ITALIEN

Gegenstandslos

60. 

TSCHECHISCHE REPUBLIK-ZYPERN

Keine

61. 

TSCHECHISCHE REPUBLIK-LETTLAND

Gegenstandslos

62. 

TSCHECHISCHE REPUBLIK-LITAUEN

Keine

63. 

TSCHECHISCHE REPUBLIK-LUXEMBURG

Keine

64. 

TSCHECHISCHE REPUBLIK-UNGARN

Keine

65. 

TSCHECHISCHE REPUBLIK-MALTA

Gegenstandslos

66. 

TSCHECHISCHE REPUBLIK-NIEDERLANDE

Gegenstandslos

67. 

TSCHECHISCHE REPUBLIK-ÖSTERREICH

Keine

68. 

TSCHECHISCHE REPUBLIK-POLEN

Keine

69. 

TSCHECHISCHE REPUBLIK-PORTUGAL

Gegenstandslos

70. 

TSCHECHISCHE REPUBLIK — RUMÄNIEN

Keine

71. 

TSCHECHISCHE REPUBLIK-SLOWENIEN

Keine

72. 

TSCHECHISCHE REPUBLIK-SLOWAKEI

Keine

73. 

TSCHECHISCHE REPUBLIK-FINNLAND

Gegenstandslos

74. 

TSCHECHISCHE REPUBLIK-SCHWEDEN

Gegenstandslos

75. 

TSCHECHISCHE REPUBLIK-VEREINIGTES KÖNIGREICH

Keine

76. 

DÄNEMARK—DEUTSCHLAND

a) 

Artikel 8 bis 14 der Vereinbarung vom 4. Juni 1954 über die Durchführung des Abkommens vom 14. August 1953.

b) 

Abkommen vom 27. April 1979 über:

i) 

den teilweisen gegenseitigen Erstattungsverzicht nach Artikel 36 Absatz 3 und Artikel 63 Absatz 3 der Verordnung und den gegenseitigen Erstattungsverzicht nach Artikel 70 Absatz 3 der Verordnung und Artikel 105 Absatz 2 der Durchführungsverordnung (teilweiser Erstattungsverzicht bei Sachleistungen wegen Krankheit, Mutterschaft, Arbeitsunfall und Berufskrankheit und Erstattungsverzicht bei Leistungen wegen Arbeitslosigkeit sowie verwaltungsmäßigen und ärztlichen Kontrollen).

ii) 

Artikel 93 Absatz 6 der Durchführungsverordnung (Verfahrensweise bei der Ermittlung des Erstattungsbetrags bei Sachleistungen wegen Krankheit und Mutterschaft).

77. 

DÄNEMARK-ESTLAND

Gegenstandslos

78. 

DÄNEMARK-GRIECHENLAND

Vereinbarung vom 1. Juli 1990 über den teilweisen Erstattungsverzicht nach Artikel 36 Absatz 3 und Artikel 63 Absatz 3 der Verordnung und den gegenseitigen Erstattungsverzicht nach Artikel 105 Absatz 2 der Durchführungsverordnung. (Teilweiser Verzicht auf Erstattung der Kosten für Sachleistungen wegen Krankheit, Mutterschaft, Arbeitsunfall und Berufskrankheit sowie Verzicht auf Erstattung der Kosten für verwaltungsmäßige und ärztliche Kontrolle).

79. 

DÄNEMARK-SPANIEN

Keine

80. 

DÄNEMARK-FRANKREICH

Vereinbarung vom 29. Juni 1979 und Zusatzvereinbarung vom 2. Juni 1993 betreffend den Teilverzicht auf Erstattung gemäß Artikel 36 Absatz 3 und Artikel 63 Absatz 3 der Verordnung und gegenseitiger Erstattungsverzicht gemäß Artikel 105 Absatz 2 der Durchführungsverordnung (Teilverzicht auf Erstattung der Ausgaben für Sachleistungen bei Krankheit, Mutterschaft, Arbeitsunfall und Berufskrankheit und Verzicht auf Erstattung der Kosten der verwaltungsmäßigen und ärztlichen Kontrolle)

81. 

DÄNEMARK-IRLAND

Briefwechsel vom 22. Dezember 1980 und 11. Februar 1981 über den gegenseitigen Verzicht auf Erstattung der Sachleistungen der Kranken-, Mutterschafts-, Arbeitsunfall- und Berufskrankheitenversicherung sowie der Leistungen bei Arbeitslosigkeit und der Kosten der verwaltungsmäßigen und ärztlichen Kontrollen (Artikel 36 Absatz 3, Artikel 63 Absatz 3 und Artikel 70 Absatz 3 der Verordnung sowie Artikel 105 Absatz 2 der Durchführungsverordnung).

82. 

DÄNEMARK-ITALIEN

Vereinbarung vom 18. November 1998 über die Erstattung der Sachleistungsaufwendungen gemäß Artikel 36 und 63. Die Vereinbarung ist ab 1. Januar 1995 wirksam.

83. 

DÄNEMARK-ZYPERN

Gegenstandslos

84. 

DÄNEMARK-LETTLAND

Gegenstandslos

85. 

DÄNEMARK-LITAUEN

Gegenstandslos

86. 

DÄNEMARK—LUXEMBURG

Abkommen vom 19. Juni 1978 über den gegenseitigen Verzicht auf Erstattung nach Artikel 36 Absatz 3, Artikel 63 Absatz 3 und Artikel 70 Absatz 3 der Verordnung und Artikel 105 Absatz 2 der Durchführungsverordnung (Aufwendungen für Sachleistungen bei Krankheit, Mutterschaft, Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten, Aufwendungen für Leistungen bei Arbeitslosigkeit und Kosten der verwaltungsmäßigen und ärztlichen Kontrolle.

87. 

DÄNEMARK-UNGARN

Gegenstandslos

88. 

DÄNEMARK-MALTA

Gegenstandslos

89. 

DÄNEMARK — NIEDERLANDE

a) 

Abkommen vom 12. Dezember 2006 über die Erstattung von Kosten für Sachleistungen aufgrund der Verordnungen Nr. 1408/71 und Nr. 574/72.

b) 

Briefwechsel vom 30. März und 25. April 1979 zu Artikel 70 Absatz 3 der Verordnung und Artikel 105 Absatz 2 der Durchführungsverordnung (Verzicht auf Erstattung der Kosten der nach Artikel 69 der Verordnung gezahlten Leistungen und der Kosten der verwaltungsmäßigen Kontrolle und der ärztlichen Untersuchung).

90. 

DÄNEMARK-ÖSTERREICH

Vereinbarung vom 13. Februar 1995 über die Kostenerstattung im Bereich der sozialen Sicherheit.

91. 

DÄNEMARK-POLEN

Gegenstandslos

92. 

DÄNEMARK—PORTUGAL

Vereinbarung vom 17. April 1998 über den teilweisen Verzicht auf Kostenerstattung gemäß Artikel 36 und 63 der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 (Sachleistungen im Rahmen einer Versicherung für- Krankheit, Mutterschaft, Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten) und Artikel 105 der Verordnung (EWG) Nr. 574/72 (Kosten der verwaltungsmäßigen Kontrollen und der ärztlichen Untersuchungen).

93. 

DANEMARK — ROUMANIE

Pas de convention

94. 

DÄNEMARK-SLOWENIEN

Keine

95. 

DÄNEMARK-SLOWAKEI

Gegenstandslos

96. 

DÄNEMARK — FINNLAND

Artikel 15 des Nordischen Abkommens vom 18. August 2003 über soziale Sicherheit: Vereinbarung über den gegenseitigen Verzicht auf Erstattungen nach den Artikeln 36, 63 und 70 der Verordnung (Aufwendungen für Sachleistungen bei Krankheit und Mutterschaft, Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten sowie Leistungen bei Arbeitslosigkeit) und Artikel 105 der Durchführungsverordnung (Kosten der verwaltungsmäßigen und ärztlichen Kontrolle).

97. 

DÄNEMARK-SCHWEDEN

Artikel 23 des Nordischen Abkommens vom 15. Juni 1992 über soziale Sicherheit: Vereinbarung des gegenseitigen Verzichts auf Erstattung nach Artikel 36 Absatz 3, Artikel 63 Absatz 3 und Artikel 70 Absatz 3 der Verordnung (Aufwendungen für Sachleistungen bei Krankheit und Mutterschaft, Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten sowie Leistungen bei Arbeitslosigkeit) und Artikel 105 Absatz 2 der Durchführungsverordnung (Kosten der verwaltungsmäßigen und ärztlichen Kontrolle).

98. 

DÄNEMARK-VEREINIGTES KÖNIGREICH

1. 

Briefwechsel vom 30. März 1977 und vom 19. April 1977 in der Fassung des Briefwechsels vom 8. November 1989 und vom 10. Januar 1990 zu Artikel 36 Absatz 3, Artikel 63 Absatz 3 und Artikel 70 Absatz 3 der Verordnung und Artikel 105 Absatz 2 der Durchführungsverordnung (Verzicht auf Erstattung der

a) 

Aufwendungen für nach Titel III Kapitel 1 oder 4 der Verordnung gewährte Sachleistungen

b) 

c) 

Kosten der ärztlichen und verwaltungsmäßigen Kontrolle nach Artikel 105 der Durchführungsverordnung)

2. 

Briefwechsel vom 5. März und 10. September 1984 über die Nichtanwendung der Vereinbarung über den Verzicht auf die Erstattung der nach Artikel 69 der Verordnung gewährten Leistungen wegen Arbeitslosigkeit auf Selbständige in den Beziehungen mit Gibraltar.

99. 

DEUTSCHLAND-ESTLAND

Gegenstandslos

100. 

DEUTSCHLAND-GRIECHENLAND

a) 

Artikel 1 und 3 bis 6 der Verwaltungsvereinbarung vom 19. Oktober 1962 und zweite Verwaltungsvereinbarung vom 23. Oktober 1972 zum Abkommen über Arbeitslosenversicherung vom 31. Mai 1961.

b) 

Vereinbarung vom 11. Mai 1981 über die Erstattung von Familienbeihilfen

c) 

Abkommen vom 11. März 1982 über die Erstattungen von Aufwendungen für Sachleistungen der Krankenversicherung.

101. 

DEUTSCHLAND-SPANIEN

Gegenstandslos

102. 

DEUTSCHLAND-FRANKREICH

a) 

Artikel 2 bis 4 und 22 bis 28 der Zweiten Verwaltungsvereinbarung vom 31. Januar 1952 zur Durchführung des allgemeinen Abkommens vom 10. Juli 1950.

b) 

Artikel 1 der Vereinbarung vom 27. Juni 1963 über die Durchführung des Artikels 74 Absatz 5 der Verordnung Nr. 4 (Erstattung der Sachleistungen für Familienangehörige der Versicherten).

c) 

Abkommen vom 14. Oktober 1977 über den Verzicht auf Erstattung nach Artikel 70 Absatz 3 der Verordnung (Aufwendungen für Leistungen bei Arbeitslosigkeit).

d) 

Vereinbarung vom 26. Mai 1981 zu Artikel 36 Absatz 3 der Verordnung (gegenseitiger Erstattungsverzicht bei den Kosten für Sachleistungen im Krankheitsfall, die nach Artikel 32 der Verordnung an Rentner, die ehemalige Grenzgänger waren, deren Familienangehörigen oder Hinterbliebenen gewährt werden).

e) 

Abkommen vom 26. Mai 1981 nach Artikel 92 der Verordnung (Einziehung und Beitreibung von Sozialversicherungsbeiträgen).

f) 

Abkommen vom 26. Mai 1981 über die Durchführung des Artikels 105 Absatz 2 der Durchführungsverordnung (gegenseitiger Erstattungsverzicht bei den Kosten für verwaltungsmäßige und ärztliche Kontrollen).

103. 

DEUTSCHLAND-IRLAND

Abkommen vom 20. März 1981 nach Artikel 36 Absatz 3, Artikel 63 Absatz 3 und Artikel 70 Absatz 3 der Verordnung (gegenseitiger Erstattungsverzicht bei den Kosten für Sachleistungen im Falle von Krankheit, Mutterschaft, Arbeitsunfall und Berufskrankheit sowie Leistungen wegen Arbeitslosigkeit) und Artikel 105 Absatz 2 der Durchführungsverordnung (gegenseitiger Erstattungsverzicht bei den Kosten für verwaltungsmäßige und ärztliche Kontrolle).

104. 

DEUTSCHLAND-ITALIEN

a) 

Artikel 14, Artikel 17 Absatz 1, Artikel 18, Artikel 42, Artikel 45 Absatz 1 und Artikel 46 der Verwaltungsvereinbarung vom 6. Dezember 1953 zur Durchführung des Abkommens vom 5. Mai 1953 (Rentenzahlung).

b) 

Artikel 1 und 2 der Vereinbarung vom 27. Juni 1963 überdie Durchführung des Artikels 73 Absatz 4 und des Artikels 74 Absatz 5 der Verordnung Nr. 4 (Erstattung der Sachleistungen für Familienangehörige der Versicherten).

c) 

Vereinbarung vom 5. November 1968 über die Erstattung der Aufwendungen für Sachleistungen, welche von den italienischen Trägern der Krankenversicherung in Italien an Familienangehörige in der Bundesrepublik Deutschland versicherter italienischer Arbeitnehmer gewährt wurden, durch die deutschen zuständigen Träger der Krankenversicherung.

d) 

Abkommen vom 3. April 2000 über die Einziehung und Beitreibung von Beiträgen der sozialen Sicherheit.

105. 

DEUTSCHLAND-ZYPERN

Gegenstandslos

106. 

DEUTSCHLAND-LETTLAND

Gegenstandslos

107. 

DEUTSCHLAND-LITAUEN

Gegenstandslos

108. 

DEUTSCHLAND—LUXEMBURG

a) 

Artikel 1 und 2 der Vereinbarung vom 27. Juni 1963 über die Durchführung des Artikels 73 Absatz 4 und des Artikels 74 Absatz 5 der Verordnung Nr. 4 (Erstattung der Sachleistungen für Familienangehörige der Versicherten).

b) 

Vereinbarung vom 9. Dezember 1969 über den Verzicht auf die in Artikel 14 Absatz 2 der Verordnung Nr. 36/63/EWG vorgesehene Erstattung von Aufwendungen für Sachleistungen welche bei Krankheit, Rentenberechtigten, die ehemalige Grenzgänger oder Hinterbliebene eines Grenzgängers sind, sowie deren Familienangehörigen gewährt wurden.

c) 

Abkommen vom 14. Oktober 1975 über den Verzicht auf Erstattung der Kosten der verwaltungsmäßigen und ärztlichen Kontrolle nach Artikel 105 Absatz 2 der Durchführungsverordnung.

d) 

Abkommen vom 14. Oktober 1975 über die Einziehung und Beitreibung der Beiträge der sozialen Sicherheit.

e) 

Vereinbarung vom 25. Januar 1990 über die Durchführung der Artikel 20 und 22 Absatz 1 Buchstaben b) und c) der Verordnung.

109. 

DEUTSCHLAND-UNGARN

Keine

110. 

DEUTSCHLAND-MALTA

Gegenstandslos

111. 

DEUTSCHLAND—NIEDERLANDE

a) 

Artikel 9, Artikel 10 Absätze 2 bis 5, Artikel 17, 18, 19 und 21 der Ersten Verwaltungsvereinbarung vom 18. Juni 1954 zum Abkommen vom 29. März 1951 (Krankenversicherung und Rentenzahlung).

b) 

Vereinbarung vom 27. Mai 1964 über den Verzicht auf Erstattung von Kosten der verwaltungsmäßigen und ärztlichen Kontrolle in den Rentenversicherungen.

c) 

Vertrag vom 21. Januar 1969 über die Einziehung und Beitreibung von Beiträgen der sozialen Sicherheit.

d) 

Vereinbarung vom 3. September 1969 über den Verzicht auf die in Artikel 14 Absatz 2 der Verordnung Nr. 36/63/EWG vorgesehene Erstattung von Aufwendungen für Sachleistungen, welche bei Krankheit Rentenberechtigten, die ehemalige Grenzgänger oder Hinterbliebene eines Grenzgängers sind, sowie deren Familienangehörigen gewährt wurden.

e) 

Vereinbarung vom 22. Juli 1976 über den Verzicht auf Erstattung der Leistungen bei Arbeitslosigkeit.

f) 

Abkommen vom 11. Oktober 1979 über die Durchführung des Artikels 92 der Verordnung (Mindestbetrag für die Eintreibung von Sozialversicherungsbeiträgen).

g) 

Artikel 2 bis 8 der Durchführungsvereinbarung zum Abkommen vom 18. April 2001 über soziale Sicherheit.

112. 

DEUTSCHLAND-ÖSTERREICH

a) 

Abschnitt II Nummer 1 und Abschnitt III der Vereinbarung vom 2. August 1979 über die Durchführung des Abkommens vom 19. Juli 1978 über die Arbeitslosenversicherung.

b) 

Vereinbarung vom 21. April 1999 über die Kostenerstattung im Bereich der sozialen Sicherheit.

113. 

DEUTSCHLAND — POLEN

a) 

Vereinbarung vom 11. Januar 1977 zur Durchführung des Abkommens vom 9. Oktober 1975 über Renten- und Unfallversicherung.

b) 

c) 

Artikel 26 der Vereinbarung vom 24. Oktober 1996 betreffend den Verzicht auf Erstattung der Kosten für kontrollärztliche Untersuchungen, Beobachtungen, Fahrten der Ärzte und der Versicherten im Hinblick auf Geldleistungen bei Krankheit und Mutterschaft.

114. 

DEUTSCHLAND—PORTUGAL

Abkommen vom 10. Februar 1998 über die Erstattung von Aufwendungen für Sachleistungen der Krankenversicherung.

115. 

DEUTSCHLAND — RUMÄNIEN

Keine

116. 

DEUTSCHLAND-SLOWENIEN

Keine

117. 

DEUTSCHLAND — SLOWAKEI

Keine

118. 

DEUTSCHLAND—FINNLAND

Keine

119. 

DEUTSCHLAND-SCHWEDEN

Keine

120. 

DEUTSCHLAND-VEREINIGTES KÖNIGREICH

a) 

Artikel 8, 9, 25 bis 27 und 29 bis 32 der Vereinbarung vom 10. Dezember 1964 über die Durchführung des Abkommens vom 20. April 1960.

b) 

Abkommen vom 29. April 1977 über den Verzicht auf die Erstattung von Aufwendungen für Sachleistungen bei Krankheit, Mutterschaft, Arbeitsunfall und Berufskrankheit, der Leistungen an Arbeitslose sowie der Kosten für verwaltungsmäßige und ärztliche Kontrollen.

c) 

Briefwechsel vom 18. Juli und 28. September 1983 über die Nichtanwendung der Vereinbarungen über den Verzicht auf die Erstattung der nach Artikel 69 der Verordnung gewährten Leistungen wegen Arbeitslosigkeit auf Selbständige in den Beziehungen mit Gibraltar.

121. 

ESTLAND-GRIECHENLAND

Gegenstandslos

122. 

ESTLAND-SPANIEN

Gegenstandslos

123. 

ESTLAND-FRANKREICH

Gegenstandslos

124. 

ESTLAND-IRLAND

Gegenstandslos

125. 

ESTLAND-ITALIEN

Gegenstandslos

126. 

ESTLAND-ZYPERN

Gegenstandslos

127. 

ESTLAND-LETTLAND

Keine

128. 

ESTLAND-LITAUEN

Keine

129. 

ESTLAND-LUXEMBURG

Gegenstandslos

130. 

ESTLAND-UNGARN

Gegenstandslos

131. 

ESTLAND-MALTA

Gegenstandslos

132. 

ESTLAND — NIEDERLANDE

Keine

133. 

ESTLAND-ÖSTERREICH

Gegenstandslos

134. 

ESTLAND-POLEN

Gegenstandslos

135. 

ESTLAND-PORTUGAL

Gegenstandslos

136. 

ESTLAND — RUMÄNIEN

Gegenstandslos

137. 

ESTLAND-SLOWENIEN

Gegenstandslos

138. 

ESTLAND-SLOWAKEI

Gegenstandslos

139. 

ESTLAND-FINNLAND

Keine

140. 

ESTLAND-SCHWEDEN

Keine

141. 

ESTLAND-VEREINIGTES KÖNIGREICH

Vereinbarung betreffend die Artikel 36 Absatz 3 und 63 Absatz 3 der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 vom 29. März 2006 zur Festlegung anderer Verfahren für die Erstattung der Kosten der von beiden Staaten gemäß dieser Verordnung erbrachten Sachleistungen mit Wirkung vom 1. Mai 2004, geschlossen zwischen den zuständigen Behörden der Republik Estland und des Vereinigten Königreichs am 29. März 2006

142. 

GRIECHENLAND-SPANIEN

Gegenstandslos

143. 

GRIECHENLAND-FRANKREICH

Keine

144. 

GRIECHENLAND-IRLAND

Gegenstandslos

145. 

GRIECHENLAND-ITALIEN

Gegenstandslos

146. 

GRIECHENLAND-ZYPERN

Keine

147. 

GRIECHENLAND-LETTLAND

Gegenstandslos

148. 

GRIECHENLAND-LITAUEN

Gegenstandslos

149. 

GRIECHENLAND—LUXEMBURG

Gegenstandslos

150. 

GRIECHENLAND-UNGARN

Gegenstandslos

151. 

GRIECHENLAND-MALTA

Gegenstandslos

152. 

GRIECHENLAND—NIEDERLANDE

Briefwechsel vom 8. September 1992 und 30. Juni 1993 über die Verfahrensweisen bei der Erstattung zwischen Trägern.

153. 

GRIECHENLAND-ÖSTERREICH

Vereinbarung über den Verzicht aufKostenerstattung für verwaltungsmäßige Kontrollen und ärztliche Untersuchungen gemäß Artikel 105 Absatz 2 der Durchführungsverordnung in Form eines schriftlichen Vermerks vom 29. April 1999.

154. 

GRIECHENLAND-POLEN

Keine

155. 

GRIECHENLAND—PORTUGAL

Gegenstandslos

156. 

GRIECHENLAND — RUMÄNIEN

Keine

157. 

GRIECHENLAND-SLOWENIEN

Gegenstandslos

158. 

GRIECHENLAND — SLOWAKEI

Gegenstandslos

159. 

GRIECHENLAND—FINNLAND

Keine

160. 

GRIECHENLAND-SCHWEDEN

Keine

161. 

GRIECHENLAND-VEREINIGTES KÖNIGREICH

Gegenstandslos

162. 

SPANIEN — FRANKREICH

Vereinbarung vom 17. Mai 2005 zur Festlegung der Modalitäten für die Verwaltung und Begleichung gegenseitiger Forderungen für Sachleistungen bei Krankheit gemäß den Verordnungen (EWG) Nr. 1408/71 und (EWG) Nr. 574/72.

163. 

SPANIEN-IRLAND

Gegenstandslos

164. 

SPANIEN-ITALIEN

Abkommen über ein neues Verfahren für die Verbesserung und Vereinfachung der Erstattung von Ausgaben für die Gesundheitsfürsorge vom 21. November 1997 betreffend Artikel 36 Absatz 3 der Verordnung (Erstattung der Aufwendungen für Sachleistungen der Kranken-/ Mutterschaftsversicherung) und die Artikel 93, 94, 95, 100 und 102 Absatz 5 der Durchführungsverordnung (Verfahren bei Erstattung von Leistungen der Kranken-/Mutterschaftsversicherung und bei Forderungsrückständen).

165. 

SPANIEN-ZYPERN

Gegenstandslos

166. 

SPANIEN-LETTLAND

Gegenstandslos

167. 

SPANIEN-LITAUEN

Gegenstandslos

168. 

SPANIEN—LUXEMBURG

Keine

169. 

SPANIEN-UNGARN

Gegenstandslos

170. 

SPANIEN-MALTA

Gegenstandslos

171. 

SPANIEN—NIEDERLANDE

Vereinbarung vom 21. Februar 2000 zwischen den Niederlanden und Spanien zur Erleichterung der Regelung gegenseitiger Forderungen im Zusammenhang mit Kranken- und Mutterschaftsversicherungsleistungen bei der Umsetzung der Bestimmungen der Verordnungen (EWG) Nr. 1408/71 und (EWG) Nr. 574/72.

172. 

SPANIEN-ÖSTERREICH

Keine

173. 

SPANIEN-POLEN

Keine

174. 

SPANIEN — PORTUGAL

a) 

Die Artikel 42, 43 und 44 der Verwaltungsvereinbarung vom 22. Mai 1970;

b) 

Vereinbarung zwischen Portugal und Spanien vom 2. Oktober 2002 zur Festlegung der Modalitäten für Verwaltung und Begleichung gegenseitiger Forderungen für Sachleistungen bei Krankheit gemäß den Verordnungen (EWG) Nr. 1408/71 und (EWG) Nr. 574/72, um die Begleichung dieser Forderungen gemäß den Artikeln 93, 94 und 95 der Verordnung (EWG) Nr. 574/72 zu erleichtern und beschleunigen.

175. 

SPANIEN — RUMÄNIEN

Keine

176. 

SPANIEN-SLOWENIEN

Gegenstandslos

177. 

SPANIEN — SLOWAKEI

Keine

178. 

SPANIEN—FINNLAND

Keine

179. 

SPANIEN — SCHWEDEN

Vereinbarung vom 1. Dezember 2004 über die Erstattung von Kosten für Sachleistungen, die gemäß den Bestimmungen der Verordnungen (EWG) Nr. 1408/71 und (EWG) Nr. 574/72 gewährt werden

180. 

SPANIEN-VEREINIGTES KÖNIGREICH

Die Vereinbarungen vom 18. Juni 1999 über die Erstattung von Kosten für Sachleistungen, die gemäß den Bestimmungen der Verordnungen (EWG) Nr. 1408/71 und (EWG) Nr. 574/72 gewährt werden.

181. 

FRANKREICH—IRLAND

Briefwechsel vom 30. Juli und 26. September 1980 über den gegenseitigen Verzicht auf Erstattung der Leistungen bei Arbeitslosigkeit (Artikel 70 Absatz 3 der Verordnung).

182. 

FRANKREICH-ITALIEN

a) 

Artikel 2 bis 4 der Verwaltungsvereinbarung vom 12. April 1950 zur Durchführung des Allgemeinen Abkommens vom 31. März 1948 (Zulage zu französischen Arbeitsunfallrenten).

b) 

Briefwechsel vom 14. Mai 1991 und 2. August 1991 betreffend die Verrechnungsmodalitäten bei gegenseitigen Forderungen nach Artikel 93 der Durchführungsverordnung.

c) 

Ergänzende Briefwechsel vom 22. März und 15. April 1994 über die Verrechnungsmodalitäten bei gegenseitigen Forderungen nach den Artikeln 93, 94, 95 und 96 der Durchführungsverordnung.

d) 

Schriftverkehr vom 2. April 1997 und vom 20. Oktober 1998 zur Änderung des unter den Buchstaben b) und c) erwähnten Schriftverkehrs betreffend die Verfahren für die Regelung gegenseitiger Forderungen gemäß den Artikeln 93, 94, 95 und 96 der Durchführungsverordnung.

e) 

Die Vereinbarung vom 28. Juni 2000 über den Verzicht der Kostenerstattung gemäß Artikel 105 Absatz 1 der Verordnung (EWG) Nr. 574/72 für verwaltungsmäßige Kontrollen und ärztliche Untersuchungen, gefordert unter Artikel 51 der obengenannten Verordnung.

183. 

FRANKREICH-ZYPERN

Gegenstandslos

184. 

FRANKREICH-LETTLAND

Gegenstandslos

185. 

FRANKREICH-LITAUEN

Gegenstandslos

186. 

FRANKREICH—LUXEMBURG

a) 

Vereinbarung vom 24. Februar 1962 nach Artikel 51 der Verordnung Nr. 3 und die zur Durchführung dieser Vereinbarung getroffene Verwaltungsvereinbarung vom gleichen Tag.

b) 

Vereinbarung vom 2. Juli 1976 über den Verzicht auf die in Artikel 36 Absatz 3 der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 des Rates vom 14. Juni 1971 vorgesehene Erstattung der Aufwendungen für Sachleistungen der Kranken-/Mutterschaftsversicherung, die den Familienangehörigen eines Arbeitnehmers gewährt werden, die nicht in demselben Land wie dieser wohnen.

c) 

Vereinbarung vom 2. Juli 1976 über den Verzicht auf die in Artikel 36 Absatz 3 der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 des Rates vom 14. Juni 1971 vorgesehene Erstattung der Aufwendungen für Sachleistungen der Kranken-/Mutterschaftsversicherung, die ehemaligen Grenzgängern, deren Familienangehörigen oder deren Hinterbliebenen gewährt werden.

d) 

Vereinbarung vom 2. Juli 1976 über den Verzicht auf Erstattung der Kosten der verwaltungsmäßigen und ärztlichen Kontrolle nach Artikel 105 Absatz 2 der Verordnung (EWG) Nr. 574/72 des Rates vom 21. März 1972.

e) 

Briefwechsel vom 17. Juli und 20. September 1995 betreffend die Bedingungen für den Abschluß der gegenseitigen Forderungen gemäß den Artikeln 93, 95 und 96 der Durchführungsverordnung.

187. 

FRANKREICH-UNGARN

Gegenstandslos

188. 

FRANKREICH-MALTA

Gegenstandslos

189. 

FRANKREICH—NIEDERLANDE

a) Die Vereinbarung vom 28. April 1997 über den Verzicht auf Kostenerstattung für verwaltungsmäßige Kontrollen und ärztliche Untersuchungen gemäß Artikel 105 der Durchführungsverordnung.

b) 

Die Vereinbarung vom 29. September 1998 zur Festlegung der Sonderbedingungen für die Ermittlung der für Sachleistungen zu erstattenden Beträge gemäß den Verordnungen (EWG) Nr. 1408/71 und (EWG) Nr. 574/72.

c) 

Die Vereinbarungen vom 3. Februar 1999 zur Festlegung der Sonderbedingungen für Verwaltung und Regelung gegenseitiger Forderungen bei Leistungen im Krankheitsfall gemäß den Verordnungen (EWG) Nr. 1408/71 und (EWG) Nr. 574/72.

190. 

FRANKREICH-ÖSTERREICH

Keine

191. 

FRANKREICH-POLEN

Keine

192. 

FRANKREICH—PORTUGAL

Vereinbarung vom 28. April 1999 zur Festlegung der ausführlichen Sonderregelungen für Verwaltung und Regelung gegenseitiger Forderungen für ärztliche Behandlung gemäß den Verordnungen (EWG) Nr. 1408/71 und (EWG) Nr. 574/72.

193. 

FRANKREICH — RUMÄNIEN

Keine

194. 

FRANKREICH-SLOWENIEN

Keine

195. 

FRANKREICH-SLOWAKEI

Keine

196. 

FRANKREICH—FINNLAND

Gegenstandslos

197. 

FRANKREICH-SCHWEDEN

Keine

198. 

FRANKREICH-VEREINIGTES KÖNIGREICH

a) 

Der Schriftwechsel vom 25. März und vom 28. April 1997 betreffend Artikel 105 Absatz 2 der Durchführungsverordnung (Verzicht auf Kostenerstattung für verwaltungsmäßige Kontrollen und ärztliche Untersuchungen).

b) 

Die Vereinbarung vom 8. Dezember 1998 über bestimmte Verfahren zur Ermittlung der für Sachleistungen zu erstattenden Beträge gemäß den Verordnungen (EWG) Nr. 1408/71 und (EWG) Nr. 574/72.

199. 

IRLAND—ITALIEN

Gegenstandslos

200. 

IRLAND-ZYPERN

Gegenstandslos

201. 

IRLAND-LETTLAND

Gegenstandslos

202. 

IRLAND-LITAUEN

Gegenstandslos

203. 

IRLAND—LUXEMBURG

Briefwechsel vom 26. September 1975 und vom 5. August 1976 zu Artikel 36 Absatz 3 und Artikel 63 Absatz 3 der Verordnung und Artikel 105 Absatz 2 der Durchführungsverordnung (Verzicht auf Erstattung der Aufwendungen für nach Titel III Kapitel 1 oder 4 der Verordnung gewährte Sachleistungen und der Kosten der verwaltungsmäßigen und ärztlichen Kontrollen nach Artikel 105 der Durchführungsverordnung).

204. 

IRLAND-UNGARN

Gegenstandslos

205. 

IRLAND-MALTA

Gegenstandslos

206. 

IRLAND—NIEDERLANDE

a) Briefwechsel vom 28. Juli 1978 und 10. Oktober 1978 zu Artikel 36 Absatz 3 und Artikel 63 Absatz 3 der Verordnung (teilweise gegenseitiger Verzicht auf Erstattung der Aufwendungen für Sachleistungen bei Krankheit, Mutterschaft, Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten).

b) 

Briefwechsel vom 22. April und vom 27. Juli 1987 zu Artikel 70 Absatz 3 der Verordnung (Erstattungsverzicht bei Leistungen nach Artikel 69 der Verordnung) und Artikel 105 Absatz 2 der Durchführungsverordnung (Erstattungsverzicht bei Kosten für verwaltungsmäßige und ärztliche Kontrolle nach Artikel 105 der Durchführungsverordnung).

207. 

IRLAND-ÖSTERREICH

Vereinbarung vom 25. April 2000 über die Kostenerstattung im Bereich der sozialen Sicherheit.

208. 

IRLAND-POLEN

Gegenstandslos

209. 

IRLAND—PORTUGAL

Gegenstandslos

210. 

IRLAND — RUMÄNIEN

Gegenstandslos

211. 

IRLAND-SLOWENIEN

Gegenstandslos

212. 

IRLAND-SLOWAKEI

Gegenstandslos

213. 

IRLAND—FINNLAND

Gegenstandslos

214. 

IRLAND-SCHWEDEN

Vereinbarung vom 8. November 2000 über den Verzicht auf die Erstattung von Aufwendungen für Sachleistungen bei Krankheit, Mutterschaft, Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten sowie der Kosten für verwaltungsmäßige und ärztliche Kontrollen.

215. 

IRLAND-VEREINIGTES KÖNIGREICH

Briefwechsel vom 9. Juli 1975 zu Artikel 36 Absatz 3 und Artikel 63 Absatz 3 der Verordnung (Vereinbarungen über die Erstattung oder den Verzicht auf Erstattung der Aufwendungen für nach Titel III Kapitel 1 oder 4 der Verordnung gewährte Sachleistungen) und Artikel 105 Absatz 2 der Durchführungsverordnung (Verzicht auf Erstattung der Kosten der verwaltungsmäßigen und ärztlichen Kontrolle).

216. 

ITALIEN-ZYPERN

Gegenstandslos

217. 

ITALIEN-LETTLAND

Gegenstandslos

218. 

ITALIEN-LITAUEN

Gegenstandslos

219. 

ITALIEN—LUXEMBURG

Artikel 4 Absätze 5 und 6 der Verwaltungsvereinbarung vom 19. Januar 1955 über die Einzelheiten der Durchführung des Allgemeinen Abkommens über die soziale Sicherheit (Krankenversicherung der Arbeitnehmer in der Landwirtschaft).

220. 

ITALIEN-UNGARN

Gegenstandslos

221. 

ITALIEN-MALTA

Gegenstandslos

222. 

ITALIEN—NIEDERLANDE

a) 

Artikel 9 Absatz 3 und Artikel 11 Absatz 3 der Verwaltungsvereinbarung vom 11. Februar 1955 zur Durchführung des Allgemeinen Abkommens vom 28. Oktober 1952 (Krankenversicherung).

b) 

Vereinbarung vom 27. Juni 1963 zur Durchführung des Artikels 75 Absatz 3 der Verordnung Nr. 4 (Erstattung der Sachleistungen für Rentenberechtigte und für ihre Familienangehörigen).

c) 

Vereinbarung vom 24. Dezember 1996/27. Februar 1997 betreffend Artikel 36 Absatz 3 und Artikel 63 Absatz 3 der Verordnung.

223. 

ITALIEN-ÖSTERREICH

Keine

224. 

ITALIEN-POLEN

Gegenstandslos

225. 

ITALIEN—PORTUGAL

Gegenstandslos

226. 

ITALIEN — RUMÄNIEN

Gegenstandslos

227. 

ITALIEN-SLOWENIEN

Keine

228. 

ITALIEN-SLOWAKEI

Gegenstandslos

229. 

ITALIEN—FINNLAND

Gegenstandslos

230. 

ITALIEN-SCHWEDEN

Keine

231. 

ITALIEN-VEREINIGTES KÖNIGREICH

Vereinbarung zwischen den zuständigen Behörden der Italienischen Republik und des Vereinigten Königreichs betreffend die Artikel 36 Absatz 3 und 63 Absatz 3 der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 zur Festlegung anderer Verfahren für die Erstattung der Kosten der von beiden Staaten gemäß dieser Verordnung erbrachten Sachleistungen mit Wirkung vom 1. Januar 2005, unterzeichnet am 15. Dezember 2005.

232. 

ZYPERN-LETTLAND

Gegenstandslos

233. 

ZYPERN-LITAUEN

Gegenstandslos

234. 

ZYPERN-LUXEMBURG

Gegenstandslos

235. 

ZYPERN-UNGARN

Gegenstandslos

236. 

ZYPERN-MALTA

Gegenstandslos

237. 

ZYPERN-NIEDERLANDE

Gegenstandslos

238. 

ZYPERN-ÖSTERREICH

Keine

239. 

ZYPERN-POLEN

Gegenstandslos

240. 

ZYPERN-PORTUGAL

Gegenstandslos

241. 

ZYPERN — RUMÄNIEN

Gegenstandslos

242. 

ZYPERN-SLOWENIEN

Gegenstandslos

243. 

ZYPERN-SLOWAKEI

Keine

244. 

ZYPERN-FINNLAND

Gegenstandslos

245. 

ZYPERN-SCHWEDEN

Gegenstandslos

246. 

ZYPERN-VEREINIGTES KÖNIGREICH

Keine

247. 

LETTLAND-LITAUEN

Keine

248. 

LETTLAND-LUXEMBURG

Gegenstandslos

249. 

LETTLAND-UNGARN

Gegenstandslos

250. 

LETTLAND-MALTA

Gegenstandslos

251. 

LETTLAND-NIEDERLANDE

Gegenstandslos

252. 

LETTLAND-ÖSTERREICH

Gegenstandslos

253. 

LETTLAND-POLEN

Gegenstandslos

254. 

LETTLAND-PORTUGAL

Gegenstandslos

255. 

LETTLAND — RUMÄNIEN

Gegenstandslos

256. 

LETTLAND-SLOWENIEN

Gegenstandslos

257. 

LETTLAND-SLOWAKEI

Gegenstandslos

258. 

LETTLAND-FINNLAND

Keine

259. 

LETTLAND-SCHWEDEN

Keine

260. 

LETTLAND-VEREINIGTES KÖNIGREICH

Gegenstandslos

261. 

LITAUEN-LUXEMBURG

Gegenstandslos

262. 

LITAUEN-UNGARN

Gegenstandslos

263. 

LITAUEN-MALTA

Gegenstandslos

264. 

LITAUEN-NIEDERLANDE

Gegenstandslos

265. 

LITAUEN-ÖSTERREICH

Gegenstandslos

266. 

LITAUEN-POLEN

Gegenstandslos

267. 

LITAUEN-PORTUGAL

Gegenstandslos

268. 

LITAUEN — RUMÄNIEN

Gegenstandslos

269. 

LITAUEN-SLOWENIEN

Gegenstandslos

270. 

LITAUEN-SLOWAKEI

Gegenstandslos

271. 

LITAUEN-FINNLAND

Keine

272. 

LITAUEN-SCHWEDEN

Keine

273. 

LITAUEN-VEREINIGTES KÖNIGREICH

Gegenstandslos

274. 

LUXEMBURG-UNGARN

Gegenstandslos

275. 

LUXEMBURG-MALTA

Gegenstandslos

276. 

LUXEMBURG—NIEDERLANDE

a) 

Vereinbarung vom 1. November 1976 über den Verzicht auf Erstattung der Kosten der verwaltungsmäßigen und ärztlichen Kontrolle nach Artikel 105 Absatz 2 der Durchführungsverordnung.

b) 

Vereinbarung vom 3. Februar 1977 über den Verzicht auf Erstattung der Aufwendungen für nach Artikel 19 Absatz 2, Artikel 26, Artikel 28 und Artikel 29 Absatz 1 der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 des Rates vom 14. Juni 1971 gewährte Sachleistungen der Kranken-/Mutterschaftsversicherung.

c) 

Vereinbarung vom 20. Dezember 1978 über die Erhebung und Einziehung von Sozialversicherungsbeiträgen.

277. 

LUXEMBURG-ÖSTERREICH

Vereinbarung vom 22. Juni 1995 über die Kostenerstattung im Bereich der sozialen Sicherheit.

278. 

LUXEMBURG-POLEN

Keine

279. 

LUXEMBURG—PORTUGAL

Keine

280. 

LUXEMBURG — RUMÄNIEN

Keine

281. 

LUXEMBURG-SLOWENIEN

Keine

282. 

LUXEMBURG — SLOWAKEI

Keine

283. 

LUXEMBURG—FINNLAND

Erstattungsvereinbarung vom 24. Februar 1994 nach Artikel 36 Absatz 3 und Artikel 63 Absatz 3 der Verordnung.

284. 

LUXEMBURG-SCHWEDEN

Vereinbarung vom 27. November 1996 über die Erstattung der Aufwendungen im Bereich der sozialen Sicherheit.

285. 

LUXEMBURG-VEREINIGTESKÖNIGREICH

a) 

Briefwechsel vom 28. November 1975 und vom 18. Dezember 1975 zu Artikel 70 Absatz 3 der Verordnung (Verzicht auf Erstattung der Aufwendungen für aufgrund von Artikel 69 der Verordnung erbrachte Leistungen).

b) 

Briefwechsel vom 18. Dezember 1975 und vom 20. Januar 1976 zu Artikel 36 Absatz 3 und Artikel 63 Absatz 3 der Verordnung und Artikel 105 Absatz 2 der Durchführungsverordnung (Verzicht auf Erstattung der Aufwendungen für aufgrund der Kapitel 1 und 4 des Titels III der Verordnung erbrachte Sachleistungen sowie in Artikel 105 der Durchführungsverordnung genannte Kosten für die verwaltungsmäßige und ärztliche Kontrolle).

c) 

Briefwechsel vom 18. Juli und 27. Oktober 1983 über die Nichtanwendung der unter a) erwähnten Vereinbarung auf Selbständige, die zwischen Luxemburg und Gibraltar zu- und abwandern.

286. 

UNGARN-MALTA

Gegenstandslos

287. 

UNGARN-NIEDERLANDE

Keine

288. 

UNGARN-ÖSTERREICH

Keine

289. 

UNGARN-POLEN

Keine

290. 

UNGARN-PORTUGAL

Gegenstandslos

291. 

UNGARN — RUMÄNIEN

Keine

292. 

UNGARN-SLOWENIEN

Keine

293. 

UNGARN-SLOWAKEI

Keine

294. 

UNGARN-FINNLAND

Keine

295. 

UNGARN-SCHWEDEN

Keine

296. 

UNGARN-VEREINIGTES KÖNIGREICH

Keine

297. 

MALTA-NIEDERLANDE

Gegenstandslos

298. 

MALTA-ÖSTERREICH

Gegenstandslos

299. 

MALTA-POLEN

Gegenstandslos

300. 

MALTA-PORTUGAL

Gegenstandslos

301. 

MALTA — RUMÄNIEN

Gegenstandslos

302. 

MALTA-SLOWENIEN

Gegenstandslos

303. 

MALTA-SLOWAKEI

Gegenstandslos

304. 

MALTA-FINNLAND

Gegenstandslos

305. 

MALTA-SCHWEDEN

Gegenstandslos

306. 

MALTA-VEREINIGTES KÖNIGREICH

Keine

307. 

NIEDERLANDE—ÖSTERREICH

Vereinbarung vom 17. November 1993 über die Kostenerstattung im Bereich der sozialen Sicherheit.

308. 

NIEDERLANDE-POLEN

309. 

NIEDERLANDE—PORTUGAL

a) 

Artikel 33 und 34 der Verwaltungsvereinbarung vom 9. Mai 1980.

b) 

Vereinbarung vom 11. Dezember 1987 über die Erstattung von Sachleistungen bei Krankheit und Mutterschaft.

310. 

NIEDERLANDE — RUMÄNIEN

Keine

311. 

NIEDERLANDE-SLOWENIEN

312. 

NIEDERLANDE-SLOWAKEI

313. 

NIEDERLANDE—FINNLAND

Erstattungsvereinbarung vom 26. Januar 1994 nach Artikel 36 Absatz 3 und Artikel 63 Absatz 3 der Verordnung.

314. 

NIEDERLANDE-SCHWEDEN

Vereinbarung vom 28. Juni 2000 über die Erstattung von Aufwendungen für Sachleistungen nach Titel III Kapitel 1 der Verordnung.

315. 

NIEDERLANDE-VEREINIGTES KÖNIGREICH

a) 

Artikel 3 Satz 2 der Verwaltungsvereinbarung vom 12. Juni 1956 über die Durchführung des Abkommens vom 11. August 1954.

b) 

Briefwechsel vom 25. April und vom 26. Mai 1986 zu Artikel 36 Absatz 3 der Verordnung (Erstattung oder Verzicht auf Erstattung der Ausgaben für Sachleistungen) in der geänderten Fassung.

316. 

ÖSTERREICH-POLEN

Keine

317. 

ÖSTERREICH—PORTUGAL

Vereinbarung vom 16. Dezember 1998 über die Kostenerstattung von Sachleistungen.

318. 

ÖSTERREICH — RUMÄNIEN

Keine

319. 

ÖSTERREICH-SLOWENIEN

Keine

320. 

ÖSTERREICH — SLOWAKEI

Keine

321. 

ÖSTERREICH—FINNLAND

Vereinbarung vom 23. Juni 1994 über die Kostenerstattung im Bereich der sozialen Sicherheit.

322. 

ÖSTERREICH-SCHWEDEN

Vereinbarung vom 22. Dezember 1993 über die Kostenerstattung im Bereich der sozialen Sicherheit.

323. 

ÖSTERREICH-VEREINIGTES KÖNIGREICH

a) 

Artikel 18 Absätze 1 und 2 der Vereinbarung vom 10. November 1980 zur Durchführung des Abkommens vom 22. Juli 1980 über soziale Sicherheit, geändert durch die Zusatzvereinbarungen Nr. 1 vom 26. März 1986 und Nr. 2 vom 4. Juni 1993 in bezug auf Personen, die keinen Anspruch nach Titel III Kapitel 1 der Verordnung geltend machen können.

b) 

Artikel 18 Absatz 1 der obengenannten Vereinbarung in bezug auf Personen, die einen Anspruch nach Titel III Kapitel 1 der Verordnung geltend machen können, mit der Maßgabe, daß für österreichische Staatsangehörige mit Wohnort im Gebiet Österreichs und für Staatsangehörige des Vereinigten Königreichs mit Wohnort im Gebiet des Vereinigten Königreichs (mit Ausnahme Gibraltars) der Reisepaß an die Stelle des Formblattes E 111 hinsichtlich sämtlicher von diesem Formblatt erfaßten Leistungen tritt.

c) 

Vereinbarung vom 30. November 1994 über die Kostenerstattung im Bereich der sozialen Sicherheit.

324. 

POLEN-PORTUGAL

Gegenstandslos

325. 

POLEN — RUMÄNIEN

Gegenstandslos

326. 

POLEN-SLOWENIEN

Keine

327. 

POLEN-SLOWAKEI

Keine

328. 

POLEN-FINNLAND

Gegenstandslos

329. 

POLEN-SCHWEDEN

Keine

330. 

POLEN-VEREINIGTES KÖNIGREICH

Keine

331 

PORTUGAL — RUMÄNIEN

Gegenstandslos

332. 

PORTUGAL-SLOWENIEN

Gegenstandslos

333. 

PORTUGAL-SLOWAKEI

Gegenstandslos

334. 

PORTUGAL—FINNLAND

Gegenstandslos

335. 

PORTUGAL-SCHWEDEN

Keine

336. 

PORTUGAL — VEREINIGTES KÖNIGREICH

Die Vereinbarung betreffend die Artikel 36 Absatz 3 und 63 Absatz 3 der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 vom 8. Juni 2004 zur Festlegung anderer Verfahren für die Erstattung der Kosten der von beiden Staaten gemäß dieser Verordnung erbrachten Sachleistungen mit Wirkung vom 1. Januar 2003

337. 

RUMÄNIEN — SLOWENIEN

Keine

338. 

RUMÄNIEN — SLOWAKEI

Keine

339. 

RUMÄNIEN — FINNLAND

Gegenstandslos

340. 

RUMÄNIEN — SCHWEDEN

Gegenstandslos

341. 

RUMÄNIEN –VEREINIGTES KÖNIGREICH

Keine

342. 

SLOWENIEN-SLOWAKEI

Keine

343. 

SLOWENIEN-FINNLAND

Gegenstandslos

344. 

SLOWENIEN-SCHWEDEN

Keine

345. 

SLOWENIEN-VEREINIGTES KÖNIGREICH

Keine

346. 

SLOWAKEI-FINNLAND

Gegenstandslos

347. 

SLOWAKEI-SCHWEDEN

Gegenstandslos

348. 

SLOWAKEI-VEREINIGTES KÖNIGREICH

Keine

349. 

FINNLAND — SCHWEDEN

Artikel 15 des Nordischen Abkommens vom 18. August 2003 über soziale Sicherheit: Vereinbarung über den gegenseitigen Verzicht auf Erstattungen nach den Artikeln 36, 63 und 70 der Verordnung (Aufwendungen für Sachleistungen bei Krankheit und Mutterschaft, Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten sowie Leistungen bei Arbeitslosigkeit) und Artikel 105 der Durchführungsverordnung (Kosten der verwaltungsmäßigen und ärztlichen Kontrolle)

350. 

FINNLAND-VEREINIGTES KÖNIGREICH

Briefwechsel vom 1. und 20. Juni 1995 betreffend Artikel 36 Absatz 3 und Artikel 63 Absatz 3 der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 (Erstattung oder Verzicht auf Erstattung der Ausgaben für Sachleistungen) und Artikel 105 Absatz 2 der Verordnung (EWG) Nr. 574/72 (Verzicht auf Erstattung der Kosten der verwaltungsmäßigen und ärztlichen Kontrolle)

351. 

SCHWEDEN—VEREINIGTES KÖNIGREICH

Vereinbarung vom 15. April 1997 betreffend Artikel 36 Absatz 3 und Artikel 63 Absatz 3 der Verordnung (Erstattung oder Verzicht auf die Erstattung der Aufwendungen für Sachleistungen) sowie Artikel 105 Absatz 2 der Durchführungsverordnung (Verzicht auf die Kosten der verwaltungsmäßigen und ärztlichen Kontrolle)