Dokumentinformation

§ 602 ASVG BGBl. I Nr. 169/2002, S. 1755
Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
ASVG
Bundesgesetz
Bund
BGBl. I Nr. 169/2002, S. 1755
Medizinischer Masseur- und HeilmasseurG
MMHmG
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11. 07. 2002
23. 12. 2002
24. 12. 2002
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Zu den Links: Die Redaktion weist darauf hin, dass die Verweissetzung ein interpretatorischer Akt ist, den wir nach folgenden Gesichtspunkten durchführen: Wurde der zitierte Paragraf durch die Novelle, in dessen Schlußbestimmungen sich das Zitat befindet, geändert, ist der Verweis auf diese Fassung zu legen (statischer Verweis). Wurde der zitierte Paragraf durch die Novelle, in dessen Schlußbestimmungen sich das Zitat befindet, nicht geändert, ist der Verweis auf jene Fassung zu legen, auf die sich der Text bezieht.