198. In der Anlage 1 lautet die Nr. 39 wie folgt:
„39
Von Tieren auf Menschen übertragene Krankheiten
Tätigkeiten, die durch Umgang oder Berührung mit Tieren, tierischen Teilen, Erzeugnissen, Abgängen und mit kontaminiertem Material zur Erkrankung Anlaß geben“