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(1.) SRÄG 1996 BGBl. Nr. 411/1996, S. 2942, Art. I Z 36
(1.) Sozialrechts-ÄnderungsG 1996 - 53. Novelle
(1.) SRÄG 1996
BGBl. Nr. 411/1996, S. 2942, Art. I Z 36
20. 08. 1996
01. 08. 1996

36. Im § 19 Abs. 1 wird der Punkt am Ende der Z 3 durch einen Beistrich ersetzt; folgende Z 4 wird angefügt:

„4. 

Personen, die auf Grund ihrer Tätigkeit im Rahmen organisierter Rettungsdienste, deren Zweckwidmung auf Einsätze zur Leistung erster ärztlicher Hilfe in Notfällen im Inland ausgerichtet ist, Bezüge erhalten; alle diese Personen jedoch nur, wenn sie ihren Wohnsitz im Inland haben und nicht schon in dieser Tätigkeit in der Unfallversicherung pflichtversichert sind.“