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1. BDGNov 1994 BGBl. Nr. 665/1994, S. 5463, Art. XVII Z 1
1. Beamten-DienstrechtsG-Novelle 1994
1. BDGNov 1994
BGBl. Nr. 665/1994, S. 5463, Art. XVII Z 1
23. 08. 1994
01. 01. 1995

1. § 308 Abs. 4 Satz 1 lautet:

„Wurde ein in einem pensionsversicherungsfreien Dienstverhältnis stehender Dienstnehmer gegen Entfall des Entgeltes beurlaubt und wurde mit dem Ende der Beurlaubung nicht gleichzeitig das pensionsversicherungsfreie Dienstverhältnis beendet oder ist mit dem Ende der Beurlaubung ein Übertritt oder eine Versetzung in den Ruhestand erfolgt, so steht hinsichtlich der Leistung eines Überweisungsbetrages nach Abs. 1 für die während der Beurlaubung erworbenen Beitragsmonate die Beendigung der Beurlaubung einer Aufnahme in ein pensionsversicherungsfreies Dienstverhältnis im Sinne des Abs. 1 gleich.“