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11. ASVGNov BGBl. Nr. 184/1963, S. 1809, Art. I Z 6
Allgemeines SozialversicherungsG - 11. Novelle
11. ASVGNov
BGBl. Nr. 184/1963, S. 1809, Art. I Z 6
26. 07. 1963
01. 08. 1963

6. Dem § 162 Abs. 1 ist nachstehender Satz anzufügen:

„Über die vorstehenden Fristen vor und nach der Entbindung hinaus gebührt das Wochengeld ferner für jenen Zeitraum, während dessen Dienstnehmerinnen auf Grund besonderer Vorschriften des Mutterschutzrechtes im Einzelfall auf Grund des Zeugnisses eines Arbeitsinspektionsarztes oder eines Amtsarztes nicht beschäftigt werden dürfen, weil Leben oder Gesundheit von Mutter oder Kind bei Fortdauer der Beschäftigung gefährdet wäre.“