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11. BSVGNov BGBl. Nr. 611/1987, Art. 1 Z 38
11. Novelle zum Bauern-Sozialversicherungsgesetz
11. BSVGNov
BGBl. Nr. 611/1987, Art. 1 Z 38
23. 12. 1987
01. 01. 1988

38. Im § 140 Abs. 4 wird der Strichpunkt am Ende der lit. i durch einen Beistrich ersetzt; folgender Satzteil wird angefügt:

„ferner eine nach ausländischen Rechtsvorschriften gewährte Rentenleistung, die aus dem Anlaß des Kampfes oder des Einsatzes gegen den Nationalsozialismus gebührt;“