Dokumentanzeige

18. BSVGNov BGBl. Nr. 337/1993, S. 2811, Art. I Z 32
18. Novelle zum Bauern-Sozialversicherungsgesetz
18. BSVGNov
BGBl. Nr. 337/1993, S. 2811, Art. I Z 32
26. 05. 1993
01. 01. 1993

32. § 95 Abs. 2 lautet:

„(2) Chirurgische und konservierende Zahnbehandlung, Kieferregulierungen und der unentbehrliche Zahnersatz werden durch Vertragsärzte, nach den Bestimmungen des Dentistengesetzes, BGBl. Nr. 90/1949, auch durch Vertragsdentisten, in eigenen hiefür ausgestatteten Einrichtungen der Bauernkrankenversicherung oder in Vertragseinrichtungen gemäß den Bestimmungen des § 80 gewährt. Die Satzung kann unter Bedachtnahme auf die finanzielle Leistungsfähigkeit des Versicherungsträgers und das wirtschaftliche Bedürfnis der Versicherten für alle oder bestimmte Gruppen von Versicherten an Stelle der Sachleistungen eine Kostenerstattung vorsehen. § 85 Abs. 2 gilt entsprechend.“