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2. SRÄG 2009 BGBl. I Nr. 83/2009, S. 1, Art. 1 Z 15
2. Sozialrechts-ÄnderungsG 2009 - 69. Novelle
2. SRÄG 2009
BGBl. I Nr. 83/2009, S. 1, Art. 1 Z 15
18. 08. 2009
01. 01. 2009

15. Im § 31b wird nach Abs. 2 folgender Abs. 2a eingefügt:

„(2a) Bei den Kosten für die Finanzierung einer Gesellschaft nach Abs. 2 ist zwischen Errichtungskosten, Entwicklungskosten und laufenden Betriebskosten zu unterscheiden. Die Versicherungsanstalt des österreichischen Notariates ist von der Beteiligung an der Tragung der laufenden Betriebskosten sowie künftiger Entwicklungskosten ausgenommen.“