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2. SVÄG 2010 BGBl. I Nr. 102/2010, Art. 1 Z 17
2. Sozialversicherungs-ÄnderungsG 2010 - 74. Novelle
2. SVÄG 2010
BGBl. I Nr. 102/2010, Art. 1 Z 17
14. 12. 2010
01. 01. 2011

17. § 175 Abs. 5 Z 3 lautet:

„3. 

bei der Absolvierung einer individuellen Berufsorientierung ohne Eingliederung in den Arbeitsprozess im Ausmaß von höchstens 15 Tagen pro Betrieb und Kalenderjahr außerhalb der Unterrichtszeiten und der im § 13b SchUG geregelten Veranstaltungen, sofern es sich um Schüler/Schülerinnen im oder nach dem achten Schuljahr handelt und von der/dem Erziehungsberechtigten eine Zustimmung vorliegt.“