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2. SVÄG 2013 BGBl. I Nr. 139/2013, S. 1, Art. 1 Z 24
2. Sozialversicherungs-ÄnderungsG 2013
2. SVÄG 2013
BGBl. I Nr. 139/2013, S. 1, Art. 1 Z 24
30. 07. 2013
01. 01. 2014

24. Nach § 307g wird folgender § 307h eingefügt:

„Gutachtenserstellung

§ 307h. Hat eine versicherte Person auf Grund des (bevorstehenden) Wegfalls des Krankengeldanspruches wegen Ablaufs der Höchstdauer eine Leistung aus dem Versicherungsfall der geminderten Arbeitsfähigkeit beantragt, so hat der Pensionsversicherungsträger dafür zu sorgen, dass Gutachten in Angelegenheiten der Versicherungsfälle der geminderten Arbeitsfähigkeit innerhalb von sechs Wochen erstellt werden können.“