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2. VerwGer-AnpG BMG BGBl. I Nr. 130/2013, S. 1, Art. 1 Z 20
2. Verwaltungsgerichtsbarkeits-AnpassungsG - BM für Gesundheit - 81. Novelle
2. VerwGer-AnpG BMG
BGBl. I Nr. 130/2013, S. 1, Art. 1 Z 20
16. 07. 2013
01. 01. 2014

20. Im § 351f Abs. 1 wird der zweite Satz durch folgenden Satz ersetzt:

„Er hat im Rahmen des ihm nach diesem Bundesgesetz eingeräumten Ermessens mit schriftlicher Entscheidung eine Arzneispezialität aus dem Erstattungskodex zu streichen, in einen anderen Bereich zu übernehmen oder die Anführung auf bestimmte Verwendungen einzuschränken, wenn die Voraussetzungen für die Aufnahme nicht oder nur mehr für bestimmte Verwendungen erfüllt sind, insbesondere weil neue pharmakologische oder medizinisch-therapeutische oder gesundheitsökonomische Umstände eingetreten sind.“