Dokumentanzeige

2. VerwGer-AnpG BMG BGBl. I Nr. 130/2013, S. 1, Art. 1 Z 3
2. Verwaltungsgerichtsbarkeits-AnpassungsG - BM für Gesundheit - 81. Novelle
2. VerwGer-AnpG BMG
BGBl. I Nr. 130/2013, S. 1, Art. 1 Z 3
16. 07. 2013
01. 01. 2014

3. § 343d Abs. 2 lautet:

„(2) Die Bestimmungen des 3. Unterabschnittes des Abschnittes II des Sechsten Teiles sind mit der Maßgabe anzuwenden, dass

1. 

in den Verfahren nach den §§ 344 Abs. 2 und 345 zwei Beisitzer/Beisitzerinnen durch die zuständige Landeszahnärztekammer bestellt werden,

2. 

die Kanzleigeschäfte der in den §§ 344 und 345 vorgesehenen Kommissionen kalenderjährlich abwechselnd von den Landeszahnärztekammern und den Gebietskrankenkassen jener Länder zu führen sind, in denen die betreffende Kommission eingerichtet ist oder im Einzelfall einzurichten ist.“