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20. BSVGNov BGBl. Nr. 413/1996, Art. 1 Z 68
20. Novelle zum Bauern-Sozialversicherungsgesetz
20. BSVGNov
BGBl. Nr. 413/1996, Art. 1 Z 68
20. 08. 1996
01. 08. 1996

68. Aus der bisherigen Z 2 des § 182 wird Z 2 lit. b; folgende lit. a wird eingefügt:

„a) an Stelle eines Antrages auf eine Pension aus den Versicherungsfällen der geminderten Arbeitsfähigkeit ein Antrag auf eine Pension aus den Versicherungsfällen der Erwerbsunfähigkeit auch als Antrag auf Leistungen der Rehabilitation gilt;“