23. Im § 110 Z 1 wird nach dem Ausdruck „Für alle Versicherungszeiten mit Ausnahme von“ der Ausdruck „Ersatzzeiten gemäß § 107 Abs. 7, für die kein Beitrag gemäß § 107 Abs. 9 und 10 entrichtet wurde, sowie mit Ausnahme von“ eingefügt.