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24. B-KUVGNov BGBl. Nr. 414/1996, Z 29
Beamten-Kranken- und UnfallversicherungsG - 24. Novelle
24. B-KUVGNov
BGBl. Nr. 414/1996, Z 29
20. 08. 1996
01. 08. 1996

29. Im § 59 Abs. 3 wird der Punkt am Ende des dritten Satzes durch einen Strichpunkt ersetzt; folgender Halbsatz wird angefügt:

„darüber hinaus können nach Maßgabe der Satzung auch die notwendigen Reise(Fahrt)kosten übernommen werden.“