17. h) Im § 26 Abs. 1 ist der Punkt am Schluß der Z 5 durch einen Strichpunkt zu ersetzen. Eine lit. e mit nachstehendem Wortlaut ist anzufügen:
„e)
für Personen, die unmittelbar vor Antritt des ordentlichen oder außerordentlichen Präsenzdienstes die Voraussetzungen der lit. a, b oder c erfüllt hatten.“