11. Im § 235 Abs. 3 ist der Punkt am Schluß der lit. b durch einen Strichpunkt zu ersetzen. Eine lit. c mit nachstehendem Wortlaut ist anzufügen:
„c)
der Versicherungsfall die Folge einer anerkannten Dienstbeschädigung im Sinne der für Wehrpflichtige geltenden versorgungsrechtlichen Vorschriften ist.“