18. Im § 420 Abs. 5 Z 2 erster Satz wird der Ausdruck „Der Präsident, der Vizepräsident und die Mitglieder des Verwaltungsrates“ durch den Ausdruck
„Der/die Verbandsvorsitzende, der/die Verbandsvorsitzenden-StellvertreterIn und die Mitglieder des Verbandsvorstandes“ ersetzt und entfällt der Ausdruck
„ , des Sozial- und Gesundheitsforums Österreich“.