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3. SVÄG 2004 BGBl. I Nr. 171/2004, S. 15, Art. 4 Z 8
3. Sozialversicherungs-ÄnderungsG 2004 - 32. Novelle
3. SVÄG 2004
BGBl. I Nr. 171/2004, S. 15, Art. 4 Z 8
30. 12. 2004
01. 01. 2008

8. Der bisherige Text des § 60a erhält die Absatzbezeichnung „(1)“; folgender Abs. 2 wird angefügt:

„(2) Für eine als Krankenbehandlung erbrachte ambulante Tumorbehandlung durch eine punktförmige Bestrahlung des Tumors mit Protonen und/oder Kohlenstoffionen ist ein Zuschuss festzusetzen. Die Höhe des Zuschusses hat sich am Ausmaß der durchschnittlichen Kostentragung von ausländischen gesetzlichen Versicherungsträgern mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes für diese Behandlung zu orientieren, wenn diese Behandlung im betreffenden Staat ebenfalls ambulant erfolgt.“