16. a) Im § 26 Abs. 1 Einleitung ist der Ausdruck „§ 16 Abs. 6 und 8 über die Weiterversicherung“ durch den Ausdruck „§ 16 Abs. 5 über die Selbstversicherung“ zu ersetzen.
b) Im § 26 Abs. 1 Z 3 lit. b ist der Ausdruck „weiterversichert“ durch den Ausdruck „selbstversichert“ und der Ausdruck „Weiterversicherung“ durch den Ausdruck „Selbstversicherung“ zu ersetzen.