8. Im § 242 Abs. 5 erster Satz ist der Ausdruck „mit dem ihrer zeitlichen Lagerung entsprechenden Aufwertungsfaktor (§ 108c)“ durch den Ausdruck „mit dem ihrer zeitlichen Lagerung entsprechenden, am Stichtag in Geltung stehenden Aufwertungsfaktor (§ 108c)“ zu ersetzen.