2.a) Im § 176 Abs. 1 ist in der Z 1 nach dem Ausdruck „eines Mitgliedes des Betriebsrates (Jugendvertrauensrates)“ der Ausdruck „sowie als Teilnehmer an einer Schulungs- und Bildungsveranstaltung im Sinne der §§ 118 und 119 des Arbeitsverfassungsgesetzes“ einzufügen.
b) Im § 176 Abs. 1 Z 7 sind nach dem Ausdruck „Lawinenwarnkommissionen“ ein Beistrich und der Ausdruck „der Österreichischen Rettungshunde-Brigade“ einzufügen.
c) § 176 Abs. 1 Z 9 hat zu lauten:
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„9. | bei der Ausübung des Wahlrechtes zu einer gesetzlichen beruflichen Vertretung bzw. Betriebsvertretung;“ |
Die bisherigen Z 9 bis 11 erhalten die Bezeichnung 10 bis 12.