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35. ASVGNov BGBl. Nr. 585/1980, S. 3285, Art. V Z 26
Allgemeines SozialversicherungsG - 35. Novelle
35. ASVGNov
BGBl. Nr. 585/1980, S. 3285, Art. V Z 26
30. 12. 1980
01. 01. 1981

26.a) Im § 447g Abs. 6 ist der Ausdruck „Überweisungen nach Abs. 4“ durch den Ausdruck „Überweisungen nach Abs. 5“ zu ersetzen.

b) Im § 447g Abs. 7 ist der Ausdruck „Überweisungen nach Abs. 4“ durch den Ausdruck „Überweisungen nach Abs. 5“ zu ersetzen.

c) Im § 447g Abs. 8 erster Satz ist der Ausdruck „Der Aufteilungsschlüssel nach Abs. 4“ durch den Ausdruck „Der Aufteilungsschlüssel nach Abs. 5“ zu ersetzen.

d) Im § 447g Abs. 8 zweiter Satz ist der Ausdruck „(ohne Überweisungen nach Abs. 4)“ durch den Ausdruck „(ohne Überweisungen nach Abs. 5)“ zu ersetzen.