1a. a) In der Überschrift des § 343a und im § 343a Abs. 1 ist der Ausdruck „Mustergesamtvertrag“ durch den Ausdruck „Gesamtvertrag“ und die Zitierung „§ 132c“ durch die Zitierung „§ 132c Abs. 1 Z 1“ zu ersetzen.
b) Im § 343a Abs. 2 ist der Ausdruck „Mustergesamtvertrages“ durch den Ausdruck „Gesamtvertrages“ zu ersetzen.