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4. B-KUVGNov BGBl. Nr. 35/1973, S. 518, Art. I Z 2
4. Novelle zum Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz
4. B-KUVGNov
BGBl. Nr. 35/1973, S. 518, Art. I Z 2
19. 01. 1973
01. 01. 1973

2. Im § 2 Abs. 1 Z 2 sind der Ausdruck „Krankenfürsorgeanstalt der Angestellten und Bediensteten der Stadt Wien,“ durch den Ausdruck „Krankenfürsorgeanstalt der Bediensteten der Stadt Wien,“, der Ausdruck „Krankenfürsorgeanstalt der Angestellten der Stadtgemeinde Villach,“ durch den Ausdruck „Krankenfürsorgeanstalt der Beamten der Stadt Villach,“, der Ausdruck „Krankenfürsorgeanstalt der Beamten der Stadtgemeinde Innsbruck,“ durch den Ausdruck „Krankenfürsorge der Beamten der Landeshauptstadt Innsbruck,“, der Ausdruck „Lehrerkrankenkasse in Innsbruck,“ durch den Ausdruck „Krankenfürsorge der Tiroler Landeslehrer,“ und der Ausdruck „Krankenfürsorgeanstalt der Tiroler Landesbeamten,“ durch den Ausdruck „Krankenfürsorge der Tiroler Landesbeamten,“ zu ersetzen und anschließend an diesen Ausdruck die Aufzählung durch den Ausdruck „Krankenfürsorge der Tiroler Gemeindebeamten,“ zu ergänzen; die Ausdrücke „Betriebskrankenkasse der österreichischen Salinen,“ und „Krankenfürsorgeanstalt der Gemeindeangestellten von Bad Vöslau,“ haben zu entfallen.