35. b) Im § 69 Abs. 5 letzter Satz ist der Schlußpunkt durch einen Beistrich zu ersetzen und folgender Satzteil anzufügen:
„wobei im Falle der Inanspruchnahme skelettierter Metallprothesen einschließlich der Klammerzähne sowie von kieferorthopädischen Behandlungen die Satzung auch einen höheren Behandlungsbeitrag vorsehen kann.“