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4. BSVGNov BGBl. Nr. 284/1981, S. 1446, Art. I Z 2
4. Novelle zum Bauern-Sozialversicherungsgesetz
4. BSVGNov
BGBl. Nr. 284/1981, S. 1446, Art. I Z 2
17. 06. 1981
01. 06. 1981

2. Nach § 2a ist ein § 2b mit nachstehendem Wortlaut einzufügen:

„Pflichtversicherung in der Krankenversicherung bei gemeinsamer Betriebsführung

§ 2b. Führen Ehegatten ein und denselben land(forst)wirtschaftlichen Betrieb auf gemeinsame Rechnung und Gefahr und ist keiner der beiden Ehegatten aufgrund anderer bundesgesetzlicher Vorschriften in der Krankenversicherung pflichtversichert, so ist nur ein Ehegatte in der Krankenversicherung im Sinne des § 2 pflichtversichert; hiebei gelten die Vorschriften des § 2a Abs. 2 entsprechend. Der Pflichtversicherung in der Krankenversicherung nach anderen bundesgesetzlichen Vorschriften steht ein Anspruch auf Kranken- oder Wochengeld nach solchen Vorschriften sowie die Gewährung der Anstaltspflege auf Rechnung eines Krankenversicherungsträgers gleich.“